Zurück zur Startseite Zurück zur Lehrgangsübersicht DARC e.V. Online zur Amateurfunkprüfung               Eckart K. W. Moltrecht, DJ4UF

Hinweise für Lehrgangsteilnehmer
von Eckart Moltrecht, DJ4UF

Zu den Hinweisen für Lehrgangsleiter

Sie haben Interesse am Amateurfunk und möchten zunächst das Amateurfunkzeugnis der Klasse E erwerben? Dann arbeiten Sie Lektion für Lektion dieses Lehrgangs durch. Lassen Sie nicht nach und bleiben Sie dran, auch wenn es Ihnen eventuell nach der Hälfte des Lehrgangs schwer fällt, allein zu Hause zu arbeiten. Leichter ist es, wenn man sich einem Lehrgang des Deutschen Amateur-Radio-Clubs (DARC) anschließen kann oder wenigstens in einer Gemeinschaft mit mehreren Teilnehmern lernt. Dann trifft man sich einmal in der Woche, um die anderen zu fragen, ob sie das eine oder andere verstanden haben oder um sich gegenseitig Landeskenner abzufragen und so weiter.

Wenn Sie schon vor der Prüfung mit einem OM (old man = schon länger lizenzierter Funkamateur) Kontakt aufnehmen, kann dieser Ihnen vielleicht noch ein paar Tipps geben, spätestens, wenn Sie sich ein Funkgerät bauen oder kaufen wollen. Vom DARC können Sie die Adresse des Vorsitzenden des örtlichen Ortsverbandes erfahren, entweder über Internet www.darc.de oder per Brief an DARC, Lindenallee 4, 34225 Baunatal.

Schauen Sie gelegentlich auch auf die Homepage www.dj4uf.de, auf der es eine Menge Zusatzinformationen nicht nur zu diesem Lehrgang sondern zum Amateurfunk im Allgemeinen gibt.

Vielleicht gehen Sie auch nach folgendem Lehrplan vor. Wichtig ist auf jeden Fall, wenn Sie einmal angefangen haben, "am Ball" zu bleiben und möglichst jeden zweiten Tag etwas am Lehrgang zu tun. Bei längeren Pausen vergisst man zu schnell wieder und man verliert dann die Lust.

© Eckart K. W. Moltrecht DJ4UF, Febuar 2007

 

Prüfung zum Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses (aus BNetzA Vfg 4/2007)

1. Prüfungsinhalte und –anforderungen bei der fachlichen Prüfung für Funkamateure
Die fachliche Prüfung für Funkamateure ist eine schriftliche Prüfung zum Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses.
Die Prüfung besteht aus den Prüfungsteilen „Technische Kenntnisse“, „Betriebliche Kenntnisse“
und „Kenntnisse von Vorschriften“. Für den Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses müssen die drei
vorgenannten Prüfungsteile erfolgreich abgelegt werden. Die Prüfungsinhalte und –anforderungen richten
sich nach § 4 Abs. 1 und 2 der AFuV, der CEPT1-Empfehlung T/R 61-02, dem ERC2-Report 32 sowie
nach weitergehenden Anforderungen, die sich unter anderem aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und
der Amateurfunkverordnung (AFuV) ergeben. Der Umfang ist begrenzt auf Themen, die für Tests und
Experimente mit einer Amateurfunkstelle und deren Betrieb für Funkamateure relevant sein können.
Eine deutsche Übersetzung der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 ist als Anlage 2 zu Vfg. Nr. 11/2005 im
Amtsblatt der Regulierungsbehörde Nr. 7 vom 20. April 2005, S. 548 veröffentlicht. Eine deutsche Übersetzung
des ERC- Reports 32 ist als Anlage 2 zu Vfg. Nr. 93/2005 im Amtsblatt der Bundesnetzagentur
Nr. 24 vom 21. Dezember 2005, S 1937 veröffentlicht. Die vorgenannten Verfügungen sowie weitere
Informationen zum Amateurfunkdienst sind im Internet unter
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/amateurfunk zu finden.
Im Prüfungsteil „Technische Kenntnisse“ der Klasse A richten sich die Prüfungsinhalte und
-anforderungen im Wesentlichen nach den technikbezogenen Inhalten und Anforderungen der Anlage 6
der CEPT-Empfehlung T/R 61-02.
Im Prüfungsteil „Technische Kenntnisse“ der Klasse E richten sich die Prüfungsinhalte und
-anforderungen im Wesentlichen nach den technikbezogenen Inhalten und Anforderungen von Anhang 2
des ERC Reports 32.
In den Prüfungsteilen „Betriebliche Kenntnisse“ und „Kenntnisse von Vorschriften“ werden ab dem
1. Februar 2007 bei den Klassen A und E gleiche Kenntnisse verlangt. Dabei richten sich die Prüfungsinhalte
und -anforderungen im Wesentlichen nach den diesbezüglichen Inhalten und Anforderungen der
Anlage 6 der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und des Anhangs 2 des ERC Reports 32.
Die Prüfungsinhalte und -anforderungen werden von der Bundesnetzagentur in den folgenden Fragenkatalogen
weiter konkretisiert:
a) Prüfungsfragen in den Prüfungsteilen „Betriebliche Kenntnisse“ und „Kenntnisse von Vorschriften“
bei Prüfungen zum Erwerb von Amateurfunkzeugnissen der Klassen A und E,
b) Prüfungsfragen im Prüfungsteil „Technische Kenntnisse“ bei Prüfungen zum Erwerb von Amateurfunkzeugnissen
der Klasse E,
c) Prüfungsfragen im Prüfungsteil „Technische Kenntnisse“ bei Prüfungen zum Erwerb von Amateurfunkzeugnissen
der Klasse A.

Die vorgenannten Prüfungen werden als schriftliche Prüfungen mit Multiple-Choice-Fragebögen durchgeführt.
Die Anzahl der Fragen, die Bearbeitungszeiten, die Voraussetzungen für die mündliche Nachprüfung
und die weiteren Einzelheiten zur Durchführung von Amateurfunkprüfungen sind veröffentlicht in der
durch Vfg Nr. 3/2007 (Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 2 vom 24. Januar 2007) geänderten Vfg
Nr. 81/2005 (Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 21/2005 vom 2. November 2005).

2. Zusatzprüfung Klasse E nach A
Die Zusatzprüfung Klasse E nach A ist eine Prüfung im Prüfungsteil „Technische Kenntnisse“ der Klasse
A mit gleichen Inhalten, Anforderungen, Fragebögen und gleichen sonstigen Bedingungen.
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Zusatzprüfung Klasse E nach A ist neben dem entsprechenden
Antrag und der Entrichtung der erforderlichen Gebühr ein Amateurfunkzeugnis der Klasse 3 oder E
beziehungsweise eine von der Bundesnetzagentur als entsprechend anerkannte ausländische Prüfungsbescheinigung
oder Genehmigung.
Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse 3 oder E, die dafür eine Prüfung bei der Bundesnetzagentur
oder der Reg TP abgelegt haben, können bei erfolgreichem Ablegen der Zusatzprüfung Klasse E
nach A ein HAREC (harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung) erhalten. Inhaber einer von der
Bundesnetzagentur oder der Reg TP als entsprechend Klasse 3 oder E anerkannten ausländischen
Prüfungsbescheinigung oder Genehmigung erhalten bei erfolgreichem Ablegen der Zusatzprüfung Klasse
E nach A eine Prüfungsbescheinigung über die abgelegte Zusatzprüfung, die nur nationale Geltung
hat. Mit der betreffenden Bescheinigung kann in Deutschland eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst
der Klasse A beantragt werden.

*1 CEPT ist die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation.
*2 ERC ist der Europäische Ausschuss für Funkangelegenheiten der CEPT. Hierbei handelt es sich um die
Vorgängerorganisation des ECC (Ausschuss für Elektronische Kommunikation der CEPT).

 

 

Wenn Sie mit folgendem Lehrplan (gute/schlechte) Erfahrungen gemacht haben, schreiben Sie mir bitte!

 Lernplan-Vorschlag für Klasse E

 

Technik

Betriebstechnik

Gesetzeskunde

1

Vorwort:
Was ist Amateurfunk?

Lektion 7: Der Funkverkehr, evtl. Vorführung

Lektion 10: Etwas zu den Radio Regulations RR

2

Lektion 9:
Die Wellenausbreitung

Lektion 1: Internationales Buchstabieralphabet

 

3

Lektion 2: Spannung, Strom
Lektion 1: Bei Bedarf

Lektion 2:
Der Q-Schlüssel

Fortsetzung Lektion 10:
RR – Artikel 25 u.a.

4

Lektion 3: Ohmsches Gesetz, Leistung, Arbeit

Lektion 3: Rufzeichen
Landeskenner Europa

 

5

Lektion 4:
Der Widerstand

weiter Lektion 3: Außer-europäische Landeskenner

Lektion 11: T/R 61
HAREC

6

Lektion 5:
Kondensator

Lektion 4: Betriebliche Abkürzungen

 

7

Lektion 6:
Spule, Transformator

Lektion 5: IARU-Bandpläne

Lektion 12:
Amateurfunkgesetz

8

Lektion 7:
Schwingkreis, Filter

Aus Lektion 6:
IARU-Bakensystem

 

9

Lektion 8: Elektromagnetisches Feld

Lektion 6: Abwicklung
Funkverkehr auf KW

Aus Lektion 13:
AFuV und DV-AFuG

10

Lektion 10: Dezibel, Dämpfung, Kabel

Lektion 7: VHF-/UHF-Funkverkehr (DX)

 

11

Lektion 11:
Antennentechnik

 

Aus Lektion 13: Besondere Amateurfunkstellen

12

Experimente mit Antennen, Zwischentest

Aus Lektion 7:
Relaisfunkverkehr

 

13

Lektion 12:
Halbleiter, Diode

 

Aus Lektion 13:
Frequenznutzungsplan

14

Lektion 13:
Transistor, Verstärker

Aus Lektion 8:
Packet Radio

 

15

Lektion 14: Modulation und Demodulation

 

Lektion 14:
TKG

16

Lektion 15: Sender- und Empfängertechnik

Lektion 8: Andere Digitale Betriebsarten

 

17

Lektion 16:
Betriebsarten

 

Lektion 15:
EMV, EMVU

18

Vorführung von Amateurfunk in versch. Betriebsarten

Lektion 9: RST-System, QSL-Karte, Logbuch

 

19

Lektion 17: Messtechnik
Praxis: SWR-Messung

 

Lektion 16: Gesetz über Funkanlagen

20

Lektion 18:
EMV und Sicherheit

Aus Lektion 9: Bedienung des Transceivers

Lektion 17:
AFu damals und heute

Aktualisiert am 8.2.2007