DARC e.V. Offline-Version für Ausbilder

von E. Moltrecht DJ4UF

LEKTION 11:
CEPT Empfehlung T/R 61 und die ECC-Empfehlung

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Eckart Moltrecht
DJ4UF
 
Achtung! Dies ist eine Offline-Version nur für Ausbilder des Amateurfunk-Lehrgangs für die Klasse E von Eckart K. W. Moltrecht, DJ4UF, einschließlich des Lehrgangs für Betriebstechnik und Vorschriften. Links ins Internet funktionieren natürlich nicht.

Die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) hat mit dem Gegenseitigkeitsabkommen T/R 61-01 verschiedener euro­päischer Länder dafür gesorgt, dass die Amateurfunkzeugnisse gegenseitig anerkannt werden und man deshalb in diesen Ländern ohne Zusatzgenehmigung Funkbetrieb durchführen darf.

Früher, also etwa vor dreißig Jahren, galt das Amateurfunkzeugnis (früher Lizenz genannt) nur im eigenen Land. Wenn man im Urlaub im Ausland Funkbetrieb machen wollte, musste man bei der zuständigen Behörde des Urlaubslandes eine „Gastlizenz“ beantragen und natürlich auch bezahlen. 1980 gab es mit Luxemburg schon ein Gegenseitigkeitsabkommen und wir konnten damals ohne Zusatzgenehmigung unter LX/DJ4UF und LX/DF4KA Funkbetrieb aus Luxemburg machen. Als wir 1981 mit dem Wohnwagen nach Schweden fuhren, brauchten wir zwar eine Genehmigung aus Stockholm, jedoch konnten wir unter SM/DJ4UF und SM/DF7KX Funkbetrieb machen.

Foto: DJ4UF

SM/DJ4UF (vorn) und SM/DF7KX 1981

Inzwischen hat Deutschland mit den meisten Ländern Europas Gegenseitigkeitsabkommen nach einer Empfehlung der CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Fernmeldewesen) getroffen. In diese Länder kann man mit seinen Funkgeräten ohne weiteres einreisen und von dort Funkbetrieb nach den Richtlinien des Gastlandes durchführen.

CEPT-Empfehlung T/R 61-01

Die genauen Regelungen erlernen Sie nun durch Fragen und den Antworten aus dem Fragenkatalog. Bei den meisten der folgenden Prüfungsfragen wird nur die richtige Antwort vorgestellt, um Sie beim Lernen nicht zu verunsichern. Schauen Sie sich die komplette Prüfungsfrage später im Fragenkatalog an.

Prüfungsfrage:

VB101  Welche Bedeutung haben die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und 05(06) für den Amateurfunkdienst?
Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Gewährung von kurzzeitigen Amateurfunkbetriebsrechten in den beigetretenen Ländern.
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Prüfungsfrage:

VB102  Was beinhaltet die CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und (05)06?
Die CEPT empfiehlt damit von der heimatlichen Behörde ausstellbare Amateurfunkgenehmigungen, die den vorübergehenden Amateurfunkbetrieb in den beigetretenen Ländern ermöglichen.
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Prüfungsfrage:

VB103  Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse A entspricht der …
… „CEPT-Amateurfunkgeneh­migung“ gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
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Prüfungsfrage:

VB104  Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse E entspricht der …
… „CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung“ gemäß der ECC-Empfehlung *) (05)06.
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*) Hinweis „ECC“ ist der Ausschuss für elektronische Kommunikation der CEPT. „ERC“ ist der Europäische Ausschuss für Funkangelegenheiten der CEPT. Der ERC ist die Vorgängerorganisation des ECC. Siehe auch Anhang Buch Seite 143.

Prüfungsfrage:

VB105  Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A, die als „CEPT-Amateurfunkgenehmigung“ gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 wahrgenommen werden, …
… wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält.
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Prüfungsfrage:

VB106  Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse E, die als „CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung“ gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der ECC-Empfehlung (05)06 wahrgenommen werden, ...
… wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält.
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Prüfungsfrage:

VB107  Wie lange darf ein Funkamateur im Rahmen einer der CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder (05)06 Amateurfunkverkehr in einem Land durchführen?
Bis zu 3 Monaten
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Wenn ein Funkamateur sich bei Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung in einem anderen Land aufhält, muss er den Landeskenner entsprechend der CEPT-Klasse des Gastlandes voranstellen. Für die Schweiz zum Beispiel wird HB3 für die CEPT-No­vice-Amateurfunkgenehmigung verwendet.

Prüfungsfrage:

VA108  Wie muss die Rufzeichennennung von DO1XYZ bei der Nutzung der CEPT-Novice-Amateurfunkgeneh­migung in der Schweiz erfolgen?
HB3/DO1XYZ
DO1XYZ/HB3
Die Nennung von DO1XYZ ist ausreichend.
DO1XYZ-HB9/portabel  oder  DO1XYZ-HB9/mobil.

Prüfungsfrage:

VA109  Wie muss die Rufzeichennennung von DL1ER bei der Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen?
HB9/DL1ER
DL1ER/HB9
Die Nennung von DL1ER ist ausreichend.
DL1ER-HB9/portabel  oder  DL1ER-HB9/mobil.

Prüfungsfrage:

VB110  Sie hören die Amateurfunkstation mit dem Rufzeichen DL/G3MM. Welcher der nachfolgenden Sachverhalte trifft zu?
Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 gestattet, vorübergehend von Deutschland aus den Amateurfunk auszuüben.
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Kommentar zu VB110: Lassen Sie sich nicht durch die Buchstaben (Suffix) MM hereinlegen. Dies ist keine Sonderstation auf einem Schiff (maritime mobile).

Prüfungsfrage:

VB111  Darf ein Funkamateur mit einer CEPT-Amateurfunk-genehmigung in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln?
Nein, nur in den Staaten der CEPT, die die Empfehlung T/R 61-01 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat.
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Prüfungsfrage:

VB112  Darf ein Funkamateur mit einer CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln?
Nein, nur in den Staaten der CEPT, die die ECC-Empfehlung (05)06 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat.
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Prüfungsfrage:

VB113  Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu finden?
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
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Prüfungsfrage:

VB114  Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung zu finden?
In der ECC-Empfehlung (05)06 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
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Prüfungsfrage:

VB115  Aufgrund welcher Regelungen dürfen Funkamateure aus bestimmten Ländern ohne individuelle Gastzulassung vorübergehend in Deutschland Amateurfunk ausüben?
Aufgrund der CEPT-Empfehlun­gen T/R 61-01 und (05)06 und deren Umsetzung in Deutschland.
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Prüfungsfrage:

VB116  Entsprechend welcher internationalen Regelungen dürfen Inhaber eines deutschen Amateurfunkrufzeichens auch in anderen Ländern vorübergehend am Amateurfunkverkehr teilnehmen, ohne dass sie dort vorher eine besondere Zulassung beantragen müssen?
Sie dürfen entsprechend den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder 05(06) teilnehmen.
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Kommentar: Auch Nicht-CEPT-Länder können den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01, T/R 61-02 oder (05)06 sowohl allen als auch einzeln beitreten und diese anwenden.

Prüfungsfrage:

VB117  Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Auch Nicht-CEPT-Länder können den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01, T/R 61-02 oder (05)06 beitreten und diese anwenden.
Die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01
und T/R 61-02 schließen die ECC-Empfehlung (05)06 mit ein.
Alle Mitglieder der CEPT sind verpflichtet, alle CEPT-Empfehlungen anzuwenden.
Eine Bescheinigung nach CEPT-Empfehlung T/R 61-02 berechtigt den Funkamateur auch zur Durchführung des Amateurfunkbetriebs.

Prüfungsfrage:

VB118  Welche Regelungen sind beim Betrieb einer Amateurfunkstelle in einem ausländischen Land zu beachten, das die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 umgesetzt hat?
Die zutreffende CEPT-Empfeh­lung und die im Gastland geltenden Bestimmungen und Auflagen.
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Prüfungsfrage:

VB119  Darf ein Funkamateur mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A auch im Gastland Amateurfunkverkehr auf dem 6-m-Band durchführen?
Nicht grundsätzlich. Der Funkamateur hat sich generell an die Bestimmungen des Gastlandes im Rahmen seiner CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu halten.
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Prüfungsfrage:

VB120  Ist der vorübergehende Betrieb einer Klubstation nach CEPT-Empfehlung T/R 61-01 in einem Land erlaubt, welches diese Empfehlung anwendet?
Nein, der Betrieb einer Klubstation bedarf der Beantragung einer Gastgenehmigung.
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Prüfungsfrage:

VB121  Was hat ein Funkamateur zu veranlassen, wenn er eine Amateurfunkstelle anlässlich einer Urlaubsreise in einem Land betreiben will, das die in seiner Amateurfunkzulassung eingetragene CEPT-Empfehlung nicht anwendet?
Er muss bei der zuständigen Behörde des Landes eine Gastzulassung beantragen.
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CEPT-Empfehlung T/R 61-02 (HAREC)

Die CEPT-Empfehlung T/R 61-01 wurde geschaffen, um Amateurfunkgenehmigungen gegenseitig anzuerkennen. Sie berechtigt im Anerkennungsfall den Funkamateur zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb für den vorübergehenden Aufenthalt in den entsprechenden CEPT-Ländern.

Die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 ist ein Regelungswerk für die gegenseitige Anerkennung einer so genannten harmonisierten Prüfungsbescheinigung (Harmonized Amateur Radio Examination Certificate, HAREC). Mit dieser Prüfungsbescheinigung kann ein Funkamateur in den CEPT-Ländern, welche die HAREC-Bescheinigung anerkennen, eine Zulassung zum Amateurfunkdienst ohne Prüfung beantragen. Diese Zulassung (Lizenz) wird notwendig, wenn man sich länger als drei Monate in dem Gastland aufhält.

Prüfungsfrage:

VB122  Was ist eine HAREC?
Eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß der CEPT Empfehlung T/R 61-02 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse A.
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Prüfungsfrage:

VB123  Wozu dient eine HAREC?
Sie wird benötigt zur Beantragung einer Amateurfunkzulassung oder einer ausländischen Amateurfunkgenehmigung in Staaten, die die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 anwenden.
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Prüfungsfrage:

VB124  Die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 beinhaltet Regelungen für …
… die Ausstellung und Anerkennung von harmonisierten Amateurfunkprüfungsbescheinigungen.
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Prüfungsfrage:

VB125  Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung kann die Erteilung einer entsprechenden Novize-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen.
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung ist in allen im ERC-Report 32 genannten CEPT-Ländern anerkannt. Sie berechtigt den Inhaber zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt.

Sie wissen ja: Im Bereich Gesetzeskunde (Vorschriften) bleiben fast immer die Antworten A die richtigen Lösungen. Es dient zum Lernen der Antworten. Wenn gelegentlich die weiteren Antworten mit angegeben sind, dient dies nur zur Übung, damit man auch mal gelesen hat, welche Möglichkeiten für falsche Antworten bestehen.

 

© Eckart K. W. Moltrecht, aus dem Buch 4110103 2.Auflage nach HTML konvertiert

*) Dies ist eine Lektion aus dem Buch Betriebstechnik und Vorschriften für das Amateurfunkzeugnis von Eckart K. W. Moltrecht, 2. Auflage 2007.

 

Amateurfunk-Lehrgang
Betriebstechnik und Gesetzeskunde
für das Amateurfunkzeugnis,
Verlag für Technik und Handwerk, Baden-Baden
2. Auflage 2007, 148 Seiten,
Best.-Nr: 4110103
ISBN-Nr. 3-88180-803-5   11,00 €

 

Amateurfunk-Lehrgang
für das Amateurfunkzeugnis Klasse E

Verlag für Technik und Handwerk, Baden-Baden, 5. vollkommen neu bearbeitete Auflage 2006, 240 Seiten, mehr als 300 Abbildungen
ISBN 3-88180-364-5    14,80 € 

 

Amateurfunklehrgang - TECHNIK
für das Amateurfunkzeugnis Klasse A

Verlag für Technik und Handwerk, Baden-Baden,
3. Auflage 2007, 304 Seiten, über 400 Abbildungen
ISBN 978-88180-389-2   17,80 €

 

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