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DARC e.V. Offline-Version für Ausbilder |
von E. Moltrecht DJ4UF |
Mit dieser Lektion beginnt der Teil, der sich mit Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zum Amateurfunk befasst. Für „Techniker“ sind Gesetzestexte häufig „ein Graus“. Es bleibt Ihnen aber nicht erspart, sich zumindest für die Vorbereitung auf die Prüfung damit zu befassen. Seien Sie also bitte dafür „aufnahmebereit“. Die Gesetze und Verordnungen finden Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de Einzelheiten zu den Amtsblattverfügungen finden Sie unter http://www.bundesnetzagentur.de/enid/Amateurfunk
Radio RegulationsDas erste Gesetzeswerk, das hier ein wenig interpretiert werden soll, ist die so genannte Radio Regulations der International Telecommunication Union (ITU), die man früher in nationales Recht gewandelt hatte und die damals „Vollzugsordnung für den Funkdienst der ITU“ (VO Funk) hieß. In den Auswahlantworten zur folgenden Prüfungsfrage VA101 sind die wichtigsten internationalen Gesetze, Regelungen und Empfehlungen für den gesamten Funkdienst aufgeführt. Für Funkamateure wichtig sind alle vier, jedoch ist die Definition des Begriffes Amateurfunkdienst im Artikel 1 der Radio Regulations zu finden. Dies ist also die Lösung der Prüfungsfrage. Die anderen Regelungen lernen Sie noch im Verlauf des Lehrgangs kennen. Prüfungsfrage:
Bei der Gesetzeskunde (Vorschriften) bleibt die richtige Lösung zum Lernen immer A. Das hat folgenden Grund: Sie sollten sich die richtigen Definitionen merken und die falschen (verwirrenden) Antworten gar nicht erst lesen. Erst ganz zum Schluss testen Sie sich mit dem Testprogramm von Junghard Bippes. Diese Radio Regulations (abgekürzt RR) gelten für alle Funkdienste, nicht nur für den Amateurfunk. Man hat dort den Amateurfunkdienst „definiert“. Weil in den RR unterschiedliche Regelungen zwischen dem terrestrischen Funkdienst und dem Funkdienst über Satelliten bestehen, beim Amateurfunk aber keine generellen Unterschiede gemacht werden, hat man die Definition des Amateurfunkdienstes und des Amateurfunkdienstes über Satelliten zusammengefasst. Aus den folgenden Antworten auf die Prüfungsfragen VA102 bis VA104 können Sie die Definition für den Amateurfunkdienst nachlesen. Diese Definitionen (Antwort A) sollten Sie auswendig lernen! Prüfungsfrage:
Diesen Kernsatz zur Definition des Amateurfunkdienstes sollten Sie sich wirklich gut merken: Der Amateurfunkdienst dient zur eigenen Ausbildung, für den Funkverkehr der Funkamateure untereinander und für technische Studien. Prüfungsfrage:
Prüfungsfrage:
Die AmateurfunkstelleBisher haben Sie etwas zum Begriff des Amateurfunkdienstes kennengelernt. Im folgenden Abschnitt geht es um die einzelne Amateurfunkstelle, also um das, was wir mit „Amateurfunkstation“ beschreiben könnten. Prüfungsfrage:
Prüfungsfrage:
Kommentar zu VA202: Typischer Gesetzestext! Den muss man einfach so hinnehmen L. Sehen Sie sich die richtige Antwort noch einmal genau an und vergleichen Sie diese mit den falschen Antworten. Merken Sie sich dann die richtige Antwort A für Ihre Prüfungsvorbereitung. Prüfungsfrage:
Kommentar: Dies soll heißen, dass eine Amateurfunkstelle aus einem oder mehreren Sendern oder Empfängern besteht oder eine Zusammenschaltung von Sendern und Empfängern einschließlich der Zusatzeinrichtungen ist, die zum Ausüben eines Funkdienstes an einem Ort erforderlich sind und dass diese Funkstelle von einem Funkamateur betrieben wird. Wenn sie nicht von einem Funkamateur betrieben wird, ist sie keine Amateurfunkstelle mehr. Bei der folgenden Prüfungsfrage müssen Sie sich die Antworten ganz genau ansehen und darauf achten, ob die genannten Einrichtungen nach den Radio Regulations betrieben werden. In den Radio Regulations findet man auch die Frequenzzuweisungen, die Sie bereits in der Betriebstechnik gelernt haben. Bei einer Antwort wird ein Frequenzbereich aus dem 11-m-Band genannt, der nicht im Frequenzzuweisungsplan für den Amateurfunk enthalten ist. Also entspricht diese Antwort nicht den RR und ist somit die gesuchte Antwort, da nach dem NICHT (keine) gefragt wird. Prüfungsfrage:
Hinweis: Ein Fuchsjagdsender ist auch eine Einrichtung nach Definition der RR, denn Fuchsjagdsender dürfen tatsächlich diese festgelegten Kennungen aussenden, wie Sie diese bereits in der Lektion 6 gelernt haben. Siehe auch folgende Prüfungsfrage! Prüfungsfrage:
Kommentar zu VA205: Eine Versuchsfunkstelle ist keine Amateurfunkstelle. Ebenso ist ein LPD-Funkgerät, das im 70-cm-Amateurfunkband im Rahmen des nichtöffentlichen mobilen Landfunks betrieben wird, keine Amateurfunkstelle im Sinne der RR. Das unter D genannte FM-Relais mit Sender und Empfänger am gleichen Standort sowie getrennter Ein- und Ausgabefrequenz zwischen 27120 und 27410 kHz arbeitet im CB-Funkbereich, ist also ebenfalls keine Amateurfunkstelle im Sinne des Gesetzes.
Artikel 25 der RRFrüher (vor August 2003) war im Artikel 25 der Radio Regulations festgelegt, dass derjenige, der Frequenzen unter 30 MHz nutzen will, eine Morseprüfung ablegen muss. Diese Bestimmung ist in Deutschland entfallen. Prüfungsfrage:
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Kommentar zu VA304: Q-Gruppen und gebräuchliche Betriebsabkürzungen gelten nicht als Verschlüsselung.
RegionenIn den Radio Regulations wurde auch festgelegt, dass die Erde in drei Regionen eingeteilt wird, wobei jede Region eigene Frequenzpläne aufstellen kann, da sie so weit auseinander liegen, dass sich die Mittelwellen und die Ultrakurzwellen nicht gegenseitig beeinflussen. Diese drei Regionen sind: Region 1: Europa, Afrika, Vorderasien (ohne Iran), Russland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan, Kirgisistan, Mongolei Region 2: Nord- und Südamerika, Karibik, Grönland, Hawaii Region 3: Australien, Neuseeland, Ozeanien und Asien ohne die unter Region 1 genannten Länder Asiens. Bereits in Lektion 3 wurden die Regionen angesprochen und Sie sollten dort versuchen, die Grenzen der Regionen in die Weltkarte einzuzeichnen. Hatten Sie es geschafft? Wenn ja, schicken Sie mir die Karte per E-Mail. Dann setze ich die Lösung hier auf auf meine Homepage. Prüfungsfrage:
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Weitere RegelungenPrüfungsfrage:
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Begriffe: Die ITU mit ihren Radio Regulations ist für uns Funkamateure wichtig. Die CEPT regelt das gesamte Post- und Fernmeldewesen. Sie regelt die für den Amateurfunk relevanten Gegenseitigkeitsabkommen. Die IARU ist die International Amateur Radio Union, ein Zusammenschluss aller Amateurfunkvereinigungen. Diese müssen sich an die Radio Regulations der ITU halten, können aber eigene Verordnungen erlassen über Frequenzbereiche, die Funkbetriebsarten oder die Durchführung des Funkverkehrs, was nicht in den Radio Regulations festgelegt ist. In den Radio Regulations wurden auch die Bedeutungen der Q-Gruppen festgelegt und zwar als Anhang zum Internationalen Fernmeldevertrag der ITU. Prüfungsfrage:
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Die SendeartenIm Appendix S1 der RR finden Sie die offiziellen Bezeichnungen der Aussendungen von Sendern, die so genannten Sendearten. Sie kennen die Bezeichnung SSB-Telefonie. Diese Sendeart wird beispielsweise mit J3E bezeichnet. Insgesamt werden die Aussendungen mit einem neunstelligen Code gekennzeichnet, wobei die ersten vier Stellen für die Bandbreite vorgesehen sind, die folgenden drei Stellen geben die eigentliche Sendeart an und dann können noch zwei weitere Stellen für Signaleinzelheiten folgen. In der Regel genügt es für die Sendeart die drei grundlegenden Kennzeichen anzugeben. Für den Amateurfunk genügt es, folgende grundlegende Kennzeichen zu wissen. Der erste Buchstabe bedeutet die Modulationsart. Das zweite Kennzeichen ist für die Signalart, die den Hauptträger moduliert. Das dritte Kennzeichen ist für die übertragene Information. Anhand von Beispielen soll das Prinzip der Kennzeichnung einer Sendeart im Amateurfunk erläutert werden. A1A beispielsweise steht für normales Morsen, wobei man den Träger einfach ein- und ausschaltet. Der Träger ändert also seine Amplitude (AM). Es ist eine digitale Information (ein, aus, lang, kurz) und es ist Morsetelegrafie. Man kann Morsetelegrafie auch dadurch übertragen, dass man einen Ton ein- und ausschaltet und diesen Ton (Hilfsträger) dann in Frequenzmodulation überträgt. Das Kennzeichen ist F2A. F3E ist entsprechend ein frequenzmoduliertes Signal. Es ist als Sprechfunk analog moduliert. Das, was wir im Amateurfunk SSB nennen, ist J3E, also Sprechfunk (E) analog in Einseitenbandmodulation. C3F steht für ATV. ATV ist ein analoges Fernseh-Verfahren mit Restseitenbandmodulation. J3F wäre ATV im Einseitenbandverfahren ohne Träger.
Die Bandbreiten in den verschiedenen Betriebsarten sind in folgender Tabelle zusammengestellt worden. Hinweis: Bei allen anderen Prüfungsfragen im Bereich Vorschriften (Aufgaben V....) ist die richtige Antwort wie im Fragenkatalog die Lösung A. Nur bei diesen Prüfungsfragen aus dem Bereich Betriebstechnik (B....) auf dieser Seite wurde die Reihenfolge der Antworten geändert. Prüfungsfrage:
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Tipp: Pactor wird wie Funkfernschreiben mit zwei (oder mehr) Tönen in SSB gesendet. Prüfungsfrage:
Kommentar zur Antwort auf die Prüfungsfrage VE148: Im Frequenznutzungsplan sind bei 160 m nur A1A (CW), F1B (RTTY) und J3E (SSB) erlaubt. Packet Radio ist aber Datenfunk, meist in FM mit moduliertem Hilfsträger (das sind die zwei Töne), also F2D.
© Eckart K. W. Moltrecht, aus dem Buch 4110103 2.Auflage nach HTML konvertiert *) Dies ist eine Lektion aus dem Buch Betriebstechnik und Vorschriften für das Amateurfunkzeugnis von Eckart K. W. Moltrecht, 2. Auflage 2007.
Letztes Update dieser Seite: 28.3.2007 (by DJ4UF) |