DARC e.V. Online zur Amateurfunkprüfung

von E. Moltrecht DJ4UF

LEKTION 12:
Das Amateurfunkgesetz

COPYRIGHT 2007 by
Eckart Moltrecht
DJ4UF
 
Achtung! Dies ist eine Offline-Version nur für Ausbilder des Amateurfunk-Lehrgangs für die Klasse E von Eckart K. W. Moltrecht, DJ4UF, einschließlich des Lehrgangs für Betriebstechnik und Vorschriften. Links ins Internet funktionieren natürlich nicht.

In den Lektionen 10 und 11 haben Sie das für den Amateurfunk wichtige internationale Recht kennen gelernt. Dieses internationale Recht wird in den einzelnen Ländern in nationales Recht mit entsprechenden Ausführungsbestimmungen umgesetzt. Das wichtigste nationale Gesetz für Deutschland ist das Amateurfunkgesetz AFuG mit den zugehörigen Verordnungen AFuV.

Das Amateurfunkgesetz ist ursprünglich aus dem Jahre 1949, wurde aber neu gefasst und 1997 vom Bundestag beschlossen. Es regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst.

 

Prüfungsfrage:

VC101  Welches Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland?
Das Gesetz über den Amateurfunk
Das Telekommunikationsgesetz
Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten

Alle vier der in der Prüfungsaufgabe VC101 genannten Gesetze haben Bedeutung für den Amateurfunk. Aber die Rechtsgrundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland bildet das Gesetz über den Amateurfunk.

Prüfungsfrage:

VC102  Welches Gesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst?
Das Gesetz über den Amateurfunk
Das Telekommunikationsgesetz
Die Vollzugsordnung für den Funkdienst
Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen

Im Amateurfunkgesetz ist zum Beispiel festgelegt, dass die Bundesnetzagentur die Kontrolle der Amateurfunkangelegenheiten übernimmt. Früher hieß diese Behörde Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Sie nimmt die Aufgaben und Befugnisse in Deutschland wahr, die sich aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) ergeben.

Prüfungsfrage:

VC103  Welche Behörde nimmt die Aufgaben und Befugnisse in Deutschland wahr, die sich aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) ergeben?
Die Bundesnetzagentur
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Die Polizei

Im Paragraf 2 des Amateurfunkgesetzes ist definiert, was man unter Funkamateur, unter Amateurfunkdienst und unter einer Amateurfunkstelle versteht. Darauf beziehen sich auch die folgenden Prüfungsfragen. Deshalb sollen wieder die Antworten auf die Prüfungsfragen zum Erlernen dieser Definitionen dienen.

Prüfungsfrage:

VC104  Wie ist der Begriff "Funkamateur" nach dem AFuG zu verstehen?
Ein Funkamateur ist der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung, der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befasst.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Prüfungsfrage:

VC105  Nach dem Amateurfunkgesetz ist ein Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung der sich …
… lediglich aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse mit dem Amateurfunkdienst befasst.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Prüfungsfrage:

VC106  Nach dem Amateurfunkgesetz ist eine Amateurfunkstelle eine Funkstelle, …
… die aus einer oder mehreren Sende- und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht, und die auf mindestens einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequen­zen betrieben werden kann.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Kommentar: Sie dürfen mit Ihrer Amateurfunkstation auch nicht mit CB-Funk-Stationen oder mit den im 70-cm-Band arbeitenden LPD-Funkanwendern Kon­takt aufnehmen.

Prüfungsfrage:

VC107  Mit welchen anderen Funkstellen darf der Funkamateur Funkverkehr abwickeln?
Nur mit anderen Funkstellen des Amateurfunkdienstes.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Nach dem Amateurfunkgesetz darf ein Funkamateur also nur mit anderen Funkamateuren Kontakt aufnehmen. Er darf Nachrichten, die für „Dritte“ bestimmt sind, nicht weitergeben - außer in Notfällen.

Prüfungsfrage:

VC108  Darf der Funkamateur mit anderen Funkstellen, die keine Amateurfunkstellen sind, Funkverkehr abwickeln?
Nein
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Prüfungsfrage:

VC109  Dürfen Sie mit Ihrem Amateurfunk­transceiver im 70-cm-Band am LPD-Funkverkehr (LPD = Low Power Devices) teilnehmen.
Nein
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Prüfungsfrage:

VC110  Darf ein Funkamateur Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte übermitteln?
Nur in Not- oder Katastrophenfällen.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

 

Nach dem AFuG dient der Amateurfunkdienst ausschließlich zur Ausübung des Amateurfunks aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichen Inter­essen. Es dürfen keine Inhalte religiöser oder politischer Art übermittelt werden. Auch darf der Amateurfunk nicht zum Übertragen rundfunkähnlicher Darbietungen genutzt werden. Dazu gibt es eine ganze Reihe von Prüfungsfragen.

Prüfungsfrage:

VC111  Der Amateurfunkdienst ist …
… ein experimenteller, nicht-kommerzieller Funkdienst, der von zugelassenen Funkamateuren untereinander z.B. zur Kommunikation und für die eigene Ausbildung wahrgenommen wird.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Prüfungsfrage:

VC112  Wozu dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG
Zur Ausübung des Amateurfunks aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichen Interessen
Zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken und zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen.
Zum Übertragen rundfunkähnlicher Darbietungen und zur Übermittlung von Inhalten politischer und religiöser Art.
Zur Ausübung des Amateurfunks aus persönlicher Neigung und aus wissenschaftlich-wirtschaftlichen Interessen.

Prüfungsfrage:

VC113  Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG?
Dem Funkverkehr der Funkamateure untereinander.
Zu technisch-wissenschaftlichen Studien und Experimenten von Funkamateuren
Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen.
Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse.
Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken.
Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.).
Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen.
Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen.

Außerdem dient der Amateurfunk zur eigenen Weiterbildung der Funkamateure und zur Völkerverständigung sowie zur Unter­stützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen.

 

In den falschen Antworten zu folgender Prüfungsfrage steht recht gut beschrieben, was man im Amateurfunk nicht darf.

Prüfungsfrage:

VC114  Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG?
Zur eigenen Weiterbildung der Funkamateure und zur Völkerverständigung.
Zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen.
Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen.
Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse.
Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken.
Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.).
Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen.
Zur Vermeidung von illegalen Funk­spektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen.

Prüfungsfrage:

VC115  Welches der nachfolgend genannten Dokumente benötigt man, um ein Funkamateur im Sinne des AFuG zu sein?
Ein Amateurfunkzeugnis oder eine harmonisierte Amateurfunkprüfungs­bescheinigung.
Ein Führungszeugnis aus dem hervorgeht, dass man nicht vorbestraft ist.
Einen gültigen Personal- oder Reisepass, aus dem hervorgeht, dass man seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat.
Eine Bescheinigung darüber, dass man am Ausbildungsfunkverkehr erfolgreich teilgenommen hat.

Die harmonisierte Prüfungsbescheinigung (HAREC) wurde in der vorigen Lektion beschrieben.

Im Amateurfunkgesetz steht auch, dass man zur Ausübung des Amateurfunkdienstes eine Zulassung benötigt. Eine Zulassung besteht darin, dass man entweder ein personengebundenes Rufzeichen, ein Rufzeichen für den Ausbildungsfunkbetrieb, für eine automatisch arbeitende Amateurfunkstelle oder für Klubstationen zugeteilt bekommen hat.

Prüfungsfrage:

VC116  Was ist neben einer erfolgreich abgelegten Amateurfunkprüfung unbedingt erforderlich, damit Sie eine Amateurfunkstelle betreiben dürfen?
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Die Vorlage eines Nachweises darüber, dass das zu benutzende Funkgerät keine Sendeleistung von mehr als 10 Watt erzeugen kann.
Die Einholung einer EMVU-Bescheinigung bei der zuständigen Behörde.
Die Vorlage von Berechnungsunterlagen und ergänzenden Messprotokollen der ungünstigsten Antennenanlage.

Eine solche Zulassung kann nur beantragt werden, wenn vorher eine fachliche Prüfung für das Amateurfunkzeugnis abgelegt wurde. Auch das ist im AFuG festgelegt. Für die Vorbereitung auf diese Prüfung wurde vorliegendes Buch sowie die anderen Bücher „Amateurfunklehrgang“ geschrieben.

Prüfungsfrage:

VC117  Was ist erforderlich, um den Amateurfunkbetrieb ausüben zu dürfen?
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Amateurfunkstelle keine Störungen verursacht.
Ein Amateurfunkzeugnis
Eine EMVU-Bescheinigung

Prüfungsfrage:

VC118  Ab wann dürfen Sie eine Amateurfunkstelle betreiben?
Mit dem Besitz einer Zulassung zum Amateurfunkdienst.
Mit dem Besitz eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung.
Nach Teilnahme an einer fachlichen Prüfung für Funkamateure.
Nach einer Frequenzzuteilung aufgrund der Frequenzzuteilungsverordnung.

Zusammenfassung

Es sei hier noch einmal zusammengefasst: Man darf den Amateurfunkbetrieb erst aufnehmen, nachdem man erfolgreich eine Prüfung abgelegt hat und zweitens eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunk bekommen hat. Früher hat man diese Zulassung einfach Lizenz oder Lizenzurkunde genannt.

Prüfungsfrage:

VC120  Welche Rufzeichenzuteilungsarten gibt es im Amateurfunk?
Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Klubstationsrufzeichen, Rufzeichen für fernbediente / automatisch arbeitende Amateurfunkstellen, Rufzeichen gemäß § 16 Abs. 2 AFuV.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Um zur Prüfung für das Amateurfunkzeugnis zugelassen zu werden, muss man seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Es gibt keine Altersbeschränkung mehr. Man braucht nicht deutscher Staatsangehöriger zu sein. Allerdings muss man Deutsch verstehen können, wenn man die Prüfung machen möchte. Ausländische Funkamateure, die also im Ausland ihr Amateurfunkzeugnis erworben haben und keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, dürfen bis zu drei Monaten eine Amateurfunkstelle in Deutschland betreiben.

Prüfungsfrage:

VC119  Ist die Erteilung einer Amateurfunkzulassung von einem Mindestalter abhängig?
Nein, das AFuG sieht kein Mindestalter vor.
Ja, die Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Ja, die Bewerber können ab dem 15. Lebensjahr eine Zulassung erhalten.
Ja, für Klasse A müssen die Bewerber mindestens 10 Jahre alt sein.

Prüfungsfrage:

VC124  Darf ein Funkamateur seine Amateurfunkzulassung oder das damit zugeteilte Rufzeichen unter besonderen Umständen vorübergehend einer anderen Person übertragen?
Nein, die Amateurfunkzulassung und das damit zugeteilte Rufzeichen sind an die in der Zulassungsurkunde angegebene Person gebunden.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Prüfungsfrage:

VC121  Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle betreiben?
Wenn er dafür eine gültige Zuteilung der Bundesnetzagentur besitzt.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Prüfungsfrage:

VC122  Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur Ausbildungsfunkbetrieb durchführen?
Wenn er dafür eine gültige Zuteilung der Bundesnetzagentur besitzt
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Prüfungsfrage:

VC123  Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Klubstation betreiben?
Wenn er dafür eine gültige Zuteilung der Bundesnetzagentur besitzt.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Prüfungsfrage:

VC125  Kann ein zugeteiltes Rufzeichen durch die Bundesnetzagentur geändert werden?
Ja, wenn wichtige Gründe dazu bei der Behörde vorliegen.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Missbrauch

Zum Missbrauch ein Beispiel: Ich habe einmal von einem Funkamateur gehört, der nebenberuflich Funkgeräte und Antennen verkaufte. Zwischendurch gab er seinem Fahrer, der ebenfalls Funkamateur war, Anweisungen, wohin er fahren soll. Diesen Funkamateuren hat man die Zulassung wieder entzogen.

Prüfungsfrage:

VC126  Darf die Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken in kleinem Rahmen mitbenutzt werden?
Nein, alle gewerblich-wirtschaft­lichen Zwecke sind nach dem AFuG ausgeschlossen.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Aus den folgenden Prüfungsfragen entnehmen Sie, was im Amateurfunk erlaubt ist und was nicht.

VC127  Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Ein Funkamateur darf nur ein ihm von der Bundesnetzagentur zugeteiltes Rufzeichen benutzen.
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.

Ein Funkamateur darf nicht nur seine Geräte selber bauen, er darf auch im Handel käufliche Geräte, die nicht für den Amateurfunk gedacht waren, für die Anwendung im Amateurfunk umbauen. Im Unterschied dazu sollte man wissen, dass CB-Funker nur „baumustergeprüfte“ Funkgeräte benutzen und an diesen Geräten auch keine Änderungen durchführen dürfen.

Prüfungsfrage:

VC128  Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Ein Zulassungsinhaber ist berechtigt, selbstgefertigte oder umgebaute Sendeanlagen auf Amateurfunkfrequenzen zu betreiben.
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen

Prüfungsfrage:

VC129  Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle nur auf den für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen senden.
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.

Kommentar: Warum ist eigentlich die Antwort B falsch? Mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses kann man erst eine Zulassung zum Amateurfunk (ein Rufzeichen) beantragen. Danach darf die Amateurfunkstelle erst betrieben werden.

Prüfungsfrage:

VC138  Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen gegen AFuG oder AFuV …
… eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Prüfungsfrage:

VC139  Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt?
Die Bundesnetzagentur kann eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunk­stelle anordnen.
Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen.
Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen.
Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen.

Prüfungsfrage:

VC140  Unter welchen Voraussetzungen kann einem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst widerrufen werden?
Bei fortgesetztem Verstoß gegen das Amateurfunkgesetz oder gegen die Amateurfunkverordnung.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

 

Prüfungsfrage:

VC141  Was hat ein Funkamateur mit zugeteiltem Rufzeichen zu erwarten, wenn er fortgesetzt gegen AFuG oder AFuV verstößt?
Den Widerruf der Amateurfunkzulassung.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

 

Prüfungsfrage:

VC142  Wann handelt ein Funkamateur ordnungswidrig im Sinne des Amateurfunkgesetzes?
Beim Betrieb zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdiensten.
Bei dauerhafter Verlegung seiner Amateurfunkstelle an einen anderen Standort.
Bei unzureichender Rufzeichennennung
Bei der Abwicklung von Funkbetrieb mit anderen als Amateurfunkstellen

Prüfungsfrage:

VC143, 144  Welche der nachfolgenden Handlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Amateurfunkgesetzes dar?
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne Amateurfunkzulassung.
Die Nachrichtenübermittlung in Not- und Katastrophenfällen an Dritte.
Die Verletzung der Pflicht zur Führung eines Stationstagebuches.
Die Nichteinhaltung der Personenschutzgrenzwerte.

Ein Funkamateur kann auch mit Bußgeld bis zu 5000 Euro belegt werden, wenn seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt.

Prüfungsfrage:

VC146  Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt?
Die Bundesnetzagentur kann dies - wenn ein entsprechender Verstoß begangen wurde - mit einer Geldbuße ahnden.
Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen.
Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen.
Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen.

Prüfungsfrage:

VC145  Ein Funkamateur übermittelt unter Benutzung seiner Amateurfunkstelle rechtswidrig Nachrichten an Dritte. Wie hoch kann das Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit sein?
Bis zu 5.000 EURO.
Bis zu 10.000 EURO.
Maximal das 20-fache des Frequenznutzungsbeitrags.
50 bis 100 EURO je nach Zeugnisklasse

 

Störfestigkeit, EMV

Im Paragraf 7 des Amateurfunkgesetzes AFuG steht etwas über die Schutzanforderungen und etwas über elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) geschrieben. Genauer wird dies in der Amateurfunkverordnung AFuV (folgende Lektion) geregelt.

Danach kann der Funkamateur die Störfestigkeit der Geräte seiner Amateurfunkstelle selbst bestimmen, muss die grundlegenden Anforderungen zum Schutz von Personen einhalten und muss Berechnungsunterlagen und ergänzende Messprotokolle in Bezug auf die EMVU vorlegen. Er braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle keine Standortbescheinigung, wie diese von kommerziellen Funkdiensten verlangt wird.

Prüfungsfrage:

VC132  Welche der nachfolgenden Aussagen (zum Thema Störfestigkeit) ist zutreffend?
Der Funkamateur kann die Störfestigkeit der Geräte seiner Amateurfunkstelle selbst bestimmen.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Kommentar zu VC132: Kommerzielle Geräte (z.B. Radio, Fernseher) müssen eine gewisse Störfeldstärke vertragen können, ohne dass sich die Störung auf den Empfang auswirkt. Deshalb wird die Empfindlichkeit der Empfänger nicht so hoch getrieben, wie diese ein Funkamateur von seinem Empfänger wünscht. Dann darf er sich allerdings nicht beschweren, wenn diese „Störungen“ seinen Empfang beeinflussen, solange die Störungen den zulässigen Pegel nicht überschreiten (und deshalb noch keine Störungen im Sinne des Gesetzes sind). Dies ist ein heikles Thema in Bezug auf Breitbandnetze über Freileitungen. Siehe hierzu auch die Prüfungsfragen VG101 bis VG105.

 

Prüfungsfrage:

VC133  Welche der nachfolgenden Aussagen (zum Thema Personenschutz) ist zutreffend?
Der Funkamateur muss die grundlegenden Anforderungen zum Schutz von Personen einhalten.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Prüfungsfrage:

VC134  Welche der nachfolgenden Aussagen (zum Thema elektromagnetische Verträglichkeit) ist zutreffend?
Beim Betrieb einer Amateurfunkstelle sind die Schutzanforderungen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Sinne des EMVG einzuhalten.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Prüfungsfrage:

VC135  Welche der nachfolgenden Aussagen (zum Thema EMVU) ist zutreffend?
Ein Zulassungsinhaber muss für eine Amateurfunkstelle mit einer Strahlungsleistung von mehr als 10 Watt EIRP vor der Betriebsaufnahme Berechnungsunterlagen und ergänzende Messprotokolle in Bezug auf die EMVU vorlegen.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Prüfungsfrage:

VC137  Kann der Funkamateur eine Standortbescheinigung erhalten?
Ja, die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Kommentar: Eine Standortbescheinigung (Messprotokoll) benötigen normalerweise nur kommerzielle Funkstellen und Funkamateure, die Ihren Mast an Kommerzielle Dienste vermieten.

 

 © Eckart K. W. Moltrecht, aus dem Buch 4110103 2.Auflage nach HTML konvertiert

*) Dies ist eine Lektion aus dem Buch Betriebstechnik und Vorschriften für das Amateurfunkzeugnis von Eckart K. W. Moltrecht, 2. Auflage 2007.

 

Amateurfunk-Lehrgang
Betriebstechnik und Gesetzeskunde
für das Amateurfunkzeugnis,
Verlag für Technik und Handwerk, Baden-Baden
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