DARC e.V. Offline-Version für Ausbilder

von E. Moltrecht DJ4UF

LEKTION 14:
TKG, FTEG, Sicherheitsvorschriften

COPYRIGHT 2007 by
Eckart Moltrecht
DJ4UF
 
Achtung! Dies ist eine Offline-Version nur für Ausbilder des Amateurfunk-Lehrgangs für die Klasse E von Eckart K. W. Moltrecht, DJ4UF, einschließlich des Lehrgangs für Betriebstechnik und Vorschriften. Links ins Internet funktionieren natürlich nicht.

Telekommunikationsgesetz (TKG),
Gesetz über Funkanlagen (FTEG),
Sicherheitsvorschriften

Während die bisher besprochenen Gesetze speziell für den Amateurfunk erstellt wurden, sind die in dieser Lektion besprochenen Gesetze allgemein gültig, enthalten aber Passagen, die auch für den Amateurfunk relevant sind.

Das Telekommunikationsgesetz (TKG)

Deshalb finden Sie diese Gesetze nicht im Prüfungsfragenkatalog. Sie finden das TKG unter http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/  im Internet. Im Prinzip würde es genügen, die Fragen und Antworten dazu im Fragenkatalog durchzuarbeiten und sich diese für die Prüfung zu merken. Im Folgenden sollen aber zusätzlich die für den Amateurfunk wichtigen Passagen zitiert werden.

Im Telekommunikationsgesetz (TKG) ist geregelt, dass jede drahtlose oder drahtgebundene Fernmeldeeinrichtung, die den Grundstücksbereich überschreitet, genehmigungspflichtig ist. Andernfalls kann man bestraft werden. In der folgenden Prüfungsfrage finden Sie in den Antworten b bis d die Beschreibung des Gültigkeitsbereichs.

Prüfungsfrage:

VF101  Enthält das TKG für den Funkamateur anwendbare Regelungen?
Ja, einige Regelungen sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar.
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Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Im TKG ist ferner geregelt, dass keine Gespräche abgehört werden dürfen.

Prüfungsfrage:

VF102  Bei welcher Handlung verletzt ein Funkamateur das Fernmeldegeheimnis?
Bei Empfang, Verwertung oder Weitergabe von Nachrichten, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Prüfungsfrage:

VF103  Wie hat sich ein Funkamateur zu verhalten, der unbeabsichtigt Nachrichten empfängt, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind?
Er darf den Inhalt der Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs anderen nicht mitteilen.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
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Prüfungsfrage:

VF104  Wie hat sich ein Funkamateur zu verhalten, wenn er Sendungen empfängt, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind?
Der Inhalt solcher Sendungen sowie die Tatsache ihres Empfangs - ausgenommen bei Notrufen - darf anderen weder mitgeteilt noch für eigene Zwecke verwertet werden.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
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Prüfungsfrage:

VF105  Dürfen Sendefunkanlagen ohne Frequenzzuteilung betrieben werden?
Sendefunkanlagen bedürfen ausnahmslos einer Frequenzzuteilung, und zwar unabhängig von der Sendeleistung oder benutzten Frequenz.
Falsche Antwort weggelassen
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Falsche Antwort weggelassen

Prüfungsfrage:

VF106  Welcher der nachfolgend genannten Tatbestände ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß TKG?
Nutzung von Frequenzen ohne Frequenzzuteilung.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
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Prüfungsfrage:

VF107  Bei welcher der genannten Apparaturen sind nach dem TKG auch der Besitz und die Herstellung verboten und mit erheblichen Strafen bewehrt?
Eine Sendeanlage, die einen anderen Gegenstand vortäuscht und somit zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes brauchbar ist.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

 

Prüfungsfrage:

VF108  Darf ein Funkamateur eine Sendeanlage betreiben oder besitzen, die Ihrer Form oder Verkleidung nach einen  anderen  Gegenstand vortäuscht und somit geeignet ist, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören, oder das Bild eines anderen unbemerkt aufzunehmen?
Nein
Er darf sie besitzen, aber nicht betreiben.
Ja, wenn diese Anlage auf Amateurfunkfrequenzen betrieben werden kann.
Ja, wenn öffentlich in Hinweisen oder allgemein zugänglichen Mitteilungen auf die Abhörmöglichkeit hingewiesen wurde.

Kommentar: Nein und kein aber ...

Prüfungsfrage:

VF109  Darf ein Funkamateur eine Funkanlage seiner Amateurfunkstelle zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes verwenden?
Nein, weil die verdeckte Übermittlung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes einer anderen Person eine mit Strafe bedrohte Handlung ist.
Ja, weil der Funkamateur aufgrund der Amateurfunkzulassung als sachkundige Person gilt.
Ja, aber nur mit einer hierfür von der Bundesnetzagentur vorgesehenen besonderen Zulassung.
Ja, aber nur wenn ein hierfür technisch zugelassenes Funkgerät benutzt wird.

Kommentar: Nein und kein aber ...

 

Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen FTEG

Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen FTEG re­gelt den freien Warenverkehr von Funkgeräten sowie deren Inbetriebnahme. Deshalb gilt es auch für serienmäßig hergestellte Amateurfunkgeräte.

Prüfungsfrage:

VH101  Welches Gesetz bzw. welche Vorschrift beinhaltet Regelungen für das Inverkehrbringen, den freien Warenverkehr und die Inbetriebnahme, die auch für serienmäßig hergestellte Amateurfunkgeräte gelten?
Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen.
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Prüfungsfrage:

VH102  Welche grundlegenden Anforderungen werden entsprechend dem FTEG an Amateurfunkgeräte gestellt?
Seriengefertigte Geräte müssen die grundlegenden Anforderungen entsprechend dem FTEG einhalten und CE-Kennzeichnung tragen.
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Prüfungsfrage:

VH103  Welche Vorschriften müssen im Handel erhältliche Empfangsfunkanlagen einhalten, die dem Amateurfunk zugewiesene Frequenzen empfangen können?
Es sind die Bestimmungen des FTEG einzuhalten. Dies ist an der CE-Kennzeichnung des Gerätes und den Angaben zum bestimmungsgemäßen Betrieb in den Begleitpapieren zu erkennen.
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Prüfungsfrage:

VH104  Welche Geräte fallen nicht in den Anwendungsbereich des FTEG?
Funkgeräte, die von Funkamateuren verwendet werden und die nicht im Handel erhältlich sind, sowie Geräte deren EMV-relevante Bedingungen in anderen EU-Richtlinen als der EMV-Richtlinie vorgeschrieben sind.
Falsche Antwort weggelassen
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Prüfungsfrage:

VH105  Wird für selbst gefertigte Amateurfunkgeräte der Nachweis auf Einhaltung der technischen Vorschriften verlangt?
Nein, weil der Amateurfunkdienst als Experimentierfunkdienst zu verstehen ist und dem Funkamateur Gelegenheit gegeben werden soll, seine Geräte selbst zu bauen oder seriengefertigte Geräte zu ändern.
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Sicherheitsvorschriften

Es müssen für den Bau der Antennenanlagen die gültigen Bauordnungen des Landes eingehalten, und die Blitzschutzbestimmungen beachtet werden. Die gebauten Geräte müssen den VDE-Bestimmungen entsprechen.

Prüfungsfrage:

VJ101  Nach welchen Vorschriften müssen Außenantennenanlagen errichtet werden?
Nach den geltenden Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes.
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Prüfungsfrage:

VJ102  Welche Vorschriften bezüglich Blitzschutzes gelten für Amateurfunkantennenanlagen?
Die VDE-Vorschriften
Falsche Antwort weggelassen
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Prüfungsfrage:

VJ103  Wie ist die Stromversorgung von Eigenbaugeräten elektrotechnisch sicher aufzubauen?
Nach den VDE-Vorschriften
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
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Prüfungsfrage:

VK101  Wer haftet für Schäden, die durch die Antennenanlage einer Amateurfunkstelle entstehen können?
Der Eigner und Betreiber der Antennenanlage
Falsche Antwort weggelassen
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Prüfungsfrage:

VK105  Darf eine Amateurfunkstelle auch an Bord eines Luftfahrzeuges betrieben werden?
Ja, beispielsweise mit der Zustimmung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers oder der zuständigen Luftfahrtbehörde.
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 © Eckart K. W. Moltrecht, aus dem Buch 4110103 2.Auflage nach HTML konvertiert

*) Dies ist eine Lektion aus dem Buch Betriebstechnik und Vorschriften für das Amateurfunkzeugnis von Eckart K. W. Moltrecht, 2. Auflage 2007.

 

Amateurfunk-Lehrgang
Betriebstechnik und Gesetzeskunde
für das Amateurfunkzeugnis,
Verlag für Technik und Handwerk, Baden-Baden
2. Auflage 2007, 148 Seiten,
Best.-Nr: 4110103
ISBN-Nr. 3-88180-803-5   11,00 €

 

Amateurfunk-Lehrgang
für das Amateurfunkzeugnis Klasse E

Verlag für Technik und Handwerk, Baden-Baden, 5. vollkommen neu bearbeitete Auflage 2006, 240 Seiten, mehr als 300 Abbildungen
ISBN 3-88180-364-5    14,80 € 

 

Amateurfunklehrgang - TECHNIK
für das Amateurfunkzeugnis Klasse A

Verlag für Technik und Handwerk, Baden-Baden,
3. Auflage 2007, 304 Seiten, über 400 Abbildungen
ISBN 978-88180-389-2   17,80 €

 

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