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DARC e.V. Offline-Version für Ausbilder |
von E. Moltrecht DJ4UF |
Diese Lektion aus dem Bereich der Gesetzeskunde wird die schwierigste. Sie geht sehr ins Detail und Sie müssen sehr viel lernen, während in den vorangegangen Lektionen die Prüfungsfragen noch mit logischen Überlegungen gelöst werden konnten. In der Hierarchie der Gesetze geht es nun weiter in die Tiefe. Die Radio Regulations waren die grundsätzlichen Regelungen auf denen die nationalen Gesetze aufbauen. Dieses Gesetz heißt in Deutschland Amateurfunkgesetz (AFuG). Im Gesetz selbst sind nur die grundsätzlichen nationalen Regelungen festgelegt. Die Feinheiten dazu stehen in einer Verordnung, in der Amateurfunkverordnung (AFuV).
Daraus ergibt sich diese Themenübersicht:
BegriffsbestimmungenFür die Prüfungsfragen merken Sie sich bitte folgende Begriffsbestimmungen aus dem Paragraf 2 der Amateurfunkverordnung. Sie sollten diese Definitionen regelrecht auswendig lernen. Im Sinne der Amateurfunkverordnung ist … 1. fachliche Prüfung für Funkamateure eine Prüfung zum Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses; 2. Amateurfunkzeugnis oder Prüfungsbescheinigung die Bestätigung einer in- oder ausländischen Prüfungsbehörde über eine erfolgreich abgelegte fachliche Prüfung für Funkamateure nach bestimmten Prüfungsanforderungen (Zeugnisklasse); 3. Klubstation eine Amateurfunkstelle, die von Mitgliedern einer Gruppe von Funkamateuren unter Verwendung eines gemeinschaftlich genutzten Rufzeichens betrieben wird; 4. fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle eine unbesetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (Relaisfunkstellen, Digipeater, Funkbaken usw.); 5. Relaisfunkstelle eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die empfangene Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale fern ausgelöst aussendet und dabei zur Erhöhung der Erreichbarkeit von Amateurfunkstellen dient; 6. Funkbake eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die selbsttätig Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt; 7. Spitzenleistung (PEP) die Leistung, die der Sender unter normalen Betriebsbedingungen während einer Periode der Hochfrequenzschwingung bei der höchsten Spitze der Modulationshüllkurve durchschnittlich an einen reellen Abschlusswiderstand abgeben kann; 8. effektive Strahlungsleistung (ERP) das Produkt aus der Leistung, die unmittelbar der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den Halbwellendipol; 9. gleichwertige isotrope Strahlungsleistung (EIRP) das Produkt aus der Leistung, die unmittelbar der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den isotropen Kugelstrahler; 10. belegte Bandbreite die Frequenzbandbreite, bei der die unterhalb ihrer unteren und oberhalb ihrer oberen Frequenzgrenzen ausgesendeten mittleren Leistungen jeweils 0,5 % der gesamten mittleren Leistung der Aussendung betragen; 11. unerwünschte Aussendung jede Aussendung außerhalb der erforderlichen Bandbreite; dies ist die Bandbreite, welche für eine gegebene Sendeart gerade ausreicht, um die Übertragung der Nachricht mit der Geschwindigkeit und Güte sicherzustellen, die unter den gegebenen Bedingungen erforderlich ist. Prüfungsfrage:
Haben Sie die Begriffsbestimmungen auswendig gelernt? Dann fällt es Ihnen sicher nicht allzu schwer zu begreifen, dass jeweils nur die Antwort A die richtige ist. Sie müssen diese bei der Prüfung herausfinden können. Prüfungsfrage:
Prüfungsfrage:
Die PrüfungDie fachliche Prüfung für Funkamateure dient dem Nachweis von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu einer selbständigen und verantwortlichen Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Nun wissen Sie, welches die Prüfungsinhalte sind, wie die Prüfung durchgeführt wird und was Sie zu bezahlen haben. Direkte Prüfungsfragen zu diesem Thema im Rahmen der AFuV gibt es nicht.
Zulassung zum AmateurfunkIn den Prüfungsfragen VC116 bis VC119, wurde bereits etwas über die Zulassung im Rahmen des Amateurfunkgesetzes AFuG abgefragt. In der Amateurfunkverordnung AFuV §3 sind die Vorschriften dazu etwas konkreter. Mit dem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst hat der Funkamateur der Regulierungsbehörde mitzuteilen, an welchen Standorten er seine ortsfesten Amateurfunkstellen zu betreiben beabsichtigt. Prüfungsfrage:
Prüfungsfrage:
Wenn Sie Ihre Prüfung gemacht haben, ist es üblich, dass Sie an Ort und Stelle gefragt werden, ob Sie einen Antrag auf Zulassung zum Amateurfunk stellen möchten. Natürlich möchten Sie das, denn dafür haben Sie ja Ihre Prüfung gemacht. Allerdings ist die Zuteilung eines Rufzeichens wiederum kostenpflichtig. Im Prinzip wird Ihnen ein Rufzeichen zugeteilt, jedoch sind die Beamten heutzutage so freundlich, dass Sie nach einem Wunschrufzeichen fragen. Meisten werden die Initialen des Namens gewählt und vielleicht der dritte Buchstabe der Wohnort. Wenn Sie beispielsweise Fritz Meier heißen und in Aachen wohnen, schlägt man als Suffix FMA vor und es wird geschaut, ob beispielsweise DL1FMA oder DO2FMA und so weiter noch frei sind. Prüfungsfrage:
Prüfungsfrage:
RufzeichenDas zugeteilte Rufzeichen ist weltweit einmalig. Sie behalten es normalerweise lebenslang. Überlegen Sie also gut, wenn Sie ein Rufzeichen auswählen, ob man es vielleicht schlecht verstehen kann, ob es sich auch in Morsetelegrafie gut geben lässt und ob es nicht vielleicht international diese Buchstaben als bekannte Abkürzung gibt. Prüfungsfrage:
Die Regulierungsbehörde gibt eine Rufzeichenliste heraus, in der alle deutschen Rufzeichen enthalten sind. Man wird bei der Beantragung des Rufzeichens (Zulassung) gefragt, ob auch der Name und die Anschrift in dieser Liste veröffentlicht werden darf. Normalerweise lässt man es zu. Die zugeteilten Rufzeichen stehen auf jeden Fall in der Liste. Prüfungsfrage:
Welche Präfixe für welche Klassen oder für welche Art von Amateurfunkstationen zugeteilt werden, wurde bereits ausführlich in der Lektion 3 im Rahmen der Betriebstechnik besprochen. Schauen Sie sich bitte noch einmal den Anhang 10 im Fragenkatalog an! Prüfungsfrage:
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Als Nutzungsart ist hier jeweils „personengebundenes Rufzeichen“ zu nennen. Sie müssen nur noch die richtige Klasse zuordnen. Prüfungsfrage:
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AusbildungsfunkbetriebErst seit einigen Jahren gibt es in Deutschland den so genannten Ausbildungsfunkbetrieb. Der Ausbildungsfunkbetrieb dient der freiwilligen praktischen Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure. Weitere Angaben finden Sie im Paragraf 12 der AFuV geregelt. Schauen Sie sich diesen Paragrafen an und beantworten Sie dann folgende Prüfungsfragen. Prüfungsfrage:
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Hinweis: Achten Sie unbedingt auf das unterstrichene Wort nicht. Prüfungsfrage:
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KlubstationenKlubstationen werden von Interessengruppen, Schulen oder Ortsverbänden eingerichtet. Gelegentlich wird eine Interessengruppe vielleicht an einem Wettbewerb teilnehmen und dafür ein spezielles Rufzeichen beantragen. Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation wird durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren bei der BNetzA beantragt. Diese ist kostenpflichtig. Prüfungsfragen:
Kommentar zu VD402: „nach AFuG § 3 Abs. 1“ bedeutet eigentlich auch: Er muss eine Zulassung zum Amateurfunkdienst, also eine „Lizenz“ haben. Prüfungsfragen:
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Kommentar: Es bedeutet auch hier wieder, dass er eine Zulassung zum Amateurfunkdienst (eine „Lizenz“) haben muss. Prüfungsfrage:
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Kommentar: Verzicht auf Zulassung bedeutet mit einfachen Worten: Wenn der für die Klubstation verantwortliche Funkamateur die „Lizenz zurückgibt“, erlischt auch das Klubstationsrufzeichen.
RelaisfunkstellenRelaisfunkstellen werden meistens von privaten Amateurfunkgruppen gebaut und gepflegt, damit in ihrer Region bessere Verständigungsmöglichkeiten zwischen den Mobilstationen untereinander sowie zwischen Mobilstationen und Feststationen bestehen. Die betreuenden Funkamateure stecken außer ihrer Zeit häufig auch noch Geld hinein. Deshalb ist ein Missbrauch solcher Stationen wirklich nicht angebracht. Zum Missbrauch zählen: Mutwillige Störungen oder unberechtigte Aussendungen, die Verbreitung von Inhalten, die gegen AFuG, AFuV oder gegen allgemeines Recht verstoßen und die Benutzung einer Relaisfunkstelle mit falscher Rufzeichenklasse. Was eine Relaisfunkstelle ist und wie der Funkbetrieb über eine solche abläuft, ist Ihnen aus der Technik und der Betriebstechnik bekannt. Hier geht es um die rechtlichen Angelegenheiten. Zunächst noch einmal eine Prüfungsfrage zur Begriffsbestimmung. Prüfungsfrage:
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Besondere AmateurfunkstelleZu den besonderen Amateurfunkstellen gehören Relaisfunkstellen, Funkbaken und Stationen für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien. Der für eine Relaisfunkstelle verantwortliche Funkamateur muss sich zunächst mit der Koordinierungsstelle für den Betrieb von Relaisfunkstellen in Verbindung setzen, um herauszufinden, ob es für die gewünschte Region eine freie Frequenz gibt. Er muss natürlich eine „Lizenz“ haben. Er muss dann bei der Regulierungsbehörde (BNetzA) eine Zulassung beantragen. Prüfungsfrage:
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Diesen Begriff „Amateurfunkstation nach § 16 Abs.2 der AFuV“ sollten Sie sich tatsächlich merken für diese Amateurfunkstationen für besondere experimentelle Zwecke. Zu solchen Amateurfunkstationen gehören beispielsweise derzeit die Pactor Gateway Stationen auf Kurzwelle, die es ermöglichen, auf Kurzwelle in das VHF/UHF Packet Radio Netz zu gelangen oder Mails in Boxen abzulegen. Prüfungsfrage:
FrequenznutzungsplanHier folgt das schwierigste Kapitel der gesetzlichen Bestimmungen überhaupt. Sie müssen nun jede Menge Daten lernen. Das Wichtigste sind die Anfangs- und Endfrequenzen aller Amateurfunkbänder. Dazu aber müssen Sie die für die einzelnen Klassen erlaubten Leistungen und auch die in den Bändern erlaubten Betriebsarten in ihren Kurzbezeichnungen können. Im Prinzip ist es die komplette Tabelle in Anlage 1 der AFuV „Nutzungsbedingungen für die im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzbereiche“. Merken Sie sich bitte, wo diese Nutzungsbedingungen zu finden sind, also: Anlage 1 der AFuV. Prüfungsfrage:
Prüfungsfrage:
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Bitte lernen Sie aus der folgenden tabellarischen Übersicht des für den Amateurfunkdienst gültigen Frequenznutzungsplans aus der Anlage 1 der AFuV die Frequenzbereiche der Spalte 2 auswendig. Lernen Sie ebenso die in den Spalten 4 und 5 genannten Leistungen in Bezug auf die AFu-Zeugnisklasse auswendig. Achten Sie darauf, ob ERP oder PEP angegeben ist. Schauen Sie sich in Spalte 3 an, in welchen Frequenzbereichen der Amateurfunk primären und in welchen er sekundären Status hat und in Spalte 6, welche zusätzlichen Nutzungsbestimmungen (z.B. maximale Bandbreite) angegeben sind.
Tabelle: Nutzungsbedingungen für die im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunk ausgewiesenen Frequenzbereiche*) Der in der Spalte 3 angeführte Status kann primär (P) oder sekundär (S) sein. Die in der Spalte 6 angeführten besonderen Nutzungsbedingungen betreffen vor allem die nutzbare Bandbreite. Eine ausführliche Erläuterung finden Sie im Fragenkatalog der Prüfungsfragen „Betriebliche Kenntnisse und Kenntnis von Vorschriften“ der BNetzA. Nun folgen fünfzig Prüfungsfragen zu diesem Thema. Beginnen wir mit den Anfangs- und Endfrequenzen der einzelnen Bänder. In der Betriebstechnik wurden diese teilweise auch schon einmal abgefragt.
Zur Lösung der 14 Prüfungsfragen füllen Sie nun bitte (auswendig!) die folgende Tabelle aus. Bei XXX ist für die Prüfungsfrage nur das entsprechende Band eingetragen.
Nun folgen die Frequenzbereiche mit den Einschränkungen für Klasse E für Kurzwelle (VE119) und VHF/UHF/SHF (VE118). Ebenfalls auswendig lernen! Prüfungsfrage:
Prüfungsfrage:
In den folgenden Prüfungsfragen geht es um den Status. Schauen Sie in die Frequenztabelle Spalte 3 aus der Anlage 1 der AFuV der vorigen Seite und beantworten Sie dann die folgenden Prüfungsfragen wiederum durch Eintragen der Frequenzbereiche in die folgende Tabelle. In den folgenden Prüfungsfragen geht es um die zulässigen Leistungen in Bezug zur Amateurfunkzeugnisklasse.
Achtung, beim 40-m-Band aufpassen! Nicht der gesamte Bereich hat primären Status. Nun geht es um die zulässige Bandbreite. Prüfungsfrage:
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Was bedeutet primär beziehungsweise sekundär bei den Funkdiensten? Prüfungsfrage:
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GebührenPrüfungsfrage:
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© Eckart K. W. Moltrecht, aus dem Buch 4110103 2.Auflage nach HTML konvertiert *) Dies ist eine Lektion aus dem Buch Betriebstechnik und Vorschriften für das Amateurfunkzeugnis von Eckart K. W. Moltrecht, 2. Auflage 2007.
Letztes Update dieser Seite: 28.3.2007 (by DJ4UF) |