DARC e.V. Offline-Version für Ausbilder

von E. Moltrecht DJ4UF

LEKTION 13:
Die Amateurfunkverordnung AFuV

COPYRIGHT 2007 by
Eckart Moltrecht
DJ4UF
 
Achtung! Dies ist eine Offline-Version nur für Ausbilder des Amateurfunk-Lehrgangs für die Klasse E von Eckart K. W. Moltrecht, DJ4UF, einschließlich des Lehrgangs für Betriebstechnik und Vorschriften. Links ins Internet funktionieren natürlich nicht.

Diese Lektion aus dem Bereich der Gesetzeskunde wird die schwierigste. Sie geht sehr ins Detail und Sie müssen sehr viel lernen, während in den vorangegangen Lektionen die Prüfungsfragen noch mit logischen Überlegungen gelöst werden konnten.

In der Hierarchie der Gesetze geht es nun weiter in die Tiefe. Die Radio Regulations waren die grundsätzlichen Regelungen auf denen die nationalen Gesetze aufbauen. Dieses Gesetz heißt in Deutschland Amateurfunkgesetz (AFuG). Im Gesetz selbst sind nur die grundsätzlichen nationalen Regelungen festgelegt. Die Feinheiten dazu stehen in einer Verordnung, in der Amateurfunkverordnung (AFuV).

Aufgabe
Sehen Sie sich im Anhang 9 des Fragenkatalogs die Überschriften (Paragrafen) der Amateurfunkverordnung (AFuV) an.

Daraus ergibt sich diese Themenübersicht:

  • Begriffsbestimmungen
  • Die Prüfung
  • Amateurfunkzeugnis
  • Die Zulassung
  • Rufzeichen
  • Ausbildungsfunkbetrieb
  • Klubstationen
  • Besondere Amateurfunkstellen
  • Technische Anforderungen
  • Störungen
  • Gebühren

Begriffsbestimmungen

Für die Prüfungsfragen merken Sie sich bitte folgende Begriffsbestimmungen aus dem Paragraf 2 der Amateurfunkverordnung. Sie sollten diese Definitionen regelrecht auswendig lernen.

Im Sinne der Amateurfunkverordnung ist …

1.     fachliche Prüfung für Funkamateure eine Prüfung zum Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses;

2.     Amateurfunkzeugnis oder Prüfungsbescheinigung die Bestätigung einer in- oder ausländischen Prüfungsbehörde über eine erfolgreich abgelegte fachliche Prüfung für Funkamateure nach bestimmten Prüfungsanforderungen (Zeugnisklasse);

3.     Klubstation eine Amateurfunkstelle, die von Mitgliedern einer Gruppe von Funkamateuren unter Verwendung eines gemeinschaftlich genutzten Rufzeichens betrieben wird;

4.     fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle eine unbesetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (Relaisfunkstellen, Digipeater, Funkbaken usw.);

5.     Relaisfunkstelle eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die empfangene Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale fern ausgelöst aussendet und dabei zur Erhöhung der Erreichbarkeit von Amateurfunkstellen dient;

6.     Funkbake eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die selbsttätig Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt;

7.     Spitzenleistung (PEP) die Leistung, die der Sender unter normalen Betriebsbedingungen während einer Periode der Hochfrequenzschwingung bei der höchs­ten Spitze der Modulationshüllkurve durchschnittlich an einen reellen Abschlusswiderstand abgeben kann;

8.     effektive Strahlungsleistung (ERP) das Produkt aus der Leistung, die unmittelbar der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den Halbwellendipol;

9.     gleichwertige isotrope Strahlungsleistung (EIRP) das Produkt aus der Leistung, die unmittelbar der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den isotropen Kugelstrahler;

10.  belegte Bandbreite die Frequenzbandbreite, bei der die unterhalb ihrer unteren und oberhalb ihrer oberen Frequenzgrenzen ausgesendeten mittleren Leistungen jeweils 0,5 % der gesamten mittleren Leistung der Aussendung betragen;

11. unerwünschte Aussendung jede Aussendung außerhalb der erforderlichen Bandbreite; dies ist die Bandbreite, welche für eine gegebene Sendeart gerade ausreicht, um die Übertragung der Nachricht mit der Geschwindigkeit und Güte sicherzustellen, die unter den gegebenen Bedingungen erforderlich ist.

Prüfungsfrage:

VD101  Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine „Klubstation“ ist eine Amateurfunkstelle, die von Mitgliedern einer Gruppe von Funkamateuren unter Verwendung eines gemeinschaftlich genutzten Rufzeichens betrieben wird.
Eine „fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle“ ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten).
Eine „Relaisfunkstelle“ ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
Eine „Funkbake“ ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.

Haben Sie die Begriffsbestimmungen auswendig gelernt? Dann fällt es Ihnen sicher nicht allzu schwer zu begreifen, dass jeweils nur die Antwort A die richtige ist. Sie müssen diese bei der Prüfung herausfinden können.

Prüfungsfrage:

VD102  Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist entsprechend der AFuV richtig wiedergegeben?
Eine „fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle“ ist eine unbesetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (Relaisfunkstellen, Digipeater, Funkbaken usw.).
Eine „Klubstation“ ist eine Amateurfunkstelle einer Amateurfunkvereinigung, die von deren Mitgliedern unter dem zugeteilten Rufzeichen besetzt oder unbesetzt betrieben werden kann.
Eine „Relaisfunkstelle“ ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
Eine „Funkbake“ ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.

Prüfungsfrage:

VD103  Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist entsprechend der AFuV richtig wiedergegeben?
Die „Spitzenleistung (PEP)“ ist die Leistung, die der Sender unter normalen Betriebsbedingungen während einer Periode der Hochfrequenzschwingung bei der höchsten Spitze der Modulationshüllkurve durchschnittlich an einen reellen Abschlusswiderstand abgeben kann.
Die „gleichwertige isotrope Strahlungsleistung (EIRP)“ ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den Halbwellendipol.
Die „effektive Strahlungsleistung (ERP)“ ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den isotropen Kugelstrahler.
Eine „unerwünschte Aussendung“ ist jede elektromagnetische Erscheinung, die die Funktion eines Gerätes oder einer Funkanlage beeinträchtigen könnte.

 

Die Prüfung

Die fachliche Prüfung für Funkamateure dient dem Nachweis von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu einer selbständigen und verantwortlichen Teilnahme am Amateurfunkdienst.

 

Aufgabe
Lesen Sie die Paragrafen 3 bis 8 der AFuV sowie die zugehörige Anlage 2 dazu im Anhang 9 des Fragenkatalogs durch.

Nun wissen Sie, welches die Prüfungsinhalte sind, wie die Prüfung durchgeführt wird und was Sie zu bezahlen haben. Direkte Prüfungsfragen zu diesem Thema im Rahmen der AFuV gibt es nicht.

 

Zulassung zum Amateurfunk

In den Prüfungsfragen VC116 bis VC119, wurde bereits etwas über die Zulassung im Rahmen des Amateurfunkgesetzes AFuG abgefragt. In der Amateurfunkverordnung AFuV §3 sind die Vorschriften dazu etwas konkreter.

Mit dem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst hat der Funkamateur der Regulierungsbehörde mitzuteilen, an welchen Standorten er seine orts­festen Amateurfunkstellen zu betreiben beabsichtigt.

Prüfungsfrage:

VD109  Welche Pflichten hat der Inhaber einer Amateurfunkzulassung im Fall der Änderung seiner Anschrift oder bei der Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle?
Er muss die Änderung der Anschrift unverzüglich und die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle vor deren Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen.
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Prüfungsfrage:

VD110  Was muss der Inhaber einer Amateurfunkzulassung bei der Änderung seines Namens oder seiner Anschrift veranlassen?
Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur unverzüglich in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen.
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Wenn Sie Ihre Prüfung gemacht haben, ist es üblich, dass Sie an Ort und Stelle gefragt werden, ob Sie einen Antrag auf Zulassung zum Amateurfunk stellen möchten. Natürlich möchten Sie das, denn dafür haben Sie ja Ihre Prüfung gemacht. Allerdings ist die Zuteilung eines Rufzeichens wiederum kostenpflichtig.

Im Prinzip wird Ihnen ein Rufzeichen zugeteilt, jedoch sind die Beamten heutzutage so freundlich, dass Sie nach einem Wunschrufzeichen fragen. Meisten werden die Initialen des Namens gewählt und vielleicht der dritte Buchstabe der Wohnort. Wenn Sie beispielsweise Fritz Meier heißen und in Aachen wohnen, schlägt man als Suffix FMA vor und es wird geschaut, ob beispielsweise DL1FMA oder DO2FMA und so weiter noch frei sind.

Prüfungsfrage:

VD107  Hat ein Funkamateur Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Rufzeichens?
Nein, es besteht kein Anspruch darauf.
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Prüfungsfrage:

VD111  Ein Funkamateur verzichtet auf seine Zulassung und damit auf die Zuteilung seines personengebundenen Rufzeichens. Kann er damit rechnen, dass er auf Antrag dieses Rufzeichen nach 2 Jahren erneut zugeteilt bekommt?
Nein, der Funkamateur kann nur mit der Zuteilung dieses Rufzeichens rechnen, wenn er den Antrag auf erneute Zuteilung innerhalb eines Jahres nach Verzicht stellt.
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Rufzeichen

Das zugeteilte Rufzeichen ist weltweit einmalig. Sie behalten es normalerweise lebenslang. Überlegen Sie also gut, wenn Sie ein Rufzeichen auswählen, ob man es vielleicht schlecht verstehen kann, ob es sich auch in Morsetelegrafie gut geben lässt und ob es nicht vielleicht international diese Buchstaben als bekannte Abkürzung gibt.

Prüfungsfrage:

VD211  Wann muss beim Amateurfunkverkehr das zugeteilte Rufzeichen übermittelt werden?
Bei Beginn und Ende jeder Funkverbindung sowie mindestens alle 10 Minuten während des Funkverkehrs.
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Die Regulierungsbehörde gibt eine Rufzeichenliste heraus, in der alle deutschen Rufzeichen enthalten sind. Man wird bei der Beantragung des Rufzeichens (Zulassung) gefragt, ob auch der Name und die Anschrift in dieser Liste veröffentlicht werden darf. Normalerweise lässt man es zu. Die zugeteilten Rufzeichen stehen auf jeden Fall in der Liste.

Prüfungsfrage:

VD123  Welche Daten sind in der offiziellen Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur immer enthalten?
Alle zugeteilten Rufzeichen in Verbindung mit dem Namen des Inhabers und die Standorte von Relaisfunkstellen und Funkbaken.
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Welche Präfixe für welche Klassen oder für welche Art von Amateurfunkstationen zugeteilt werden, wurde bereits ausführlich in der Lektion 3 im Rahmen der Betriebstechnik besprochen. Schauen Sie sich bitte noch einmal den Anhang 10 im Fragenkatalog an!

Prüfungsfrage:

VD218  Woran erkennt man eine Amateurfunkstelle im Funkbetrieb?
Am Amateurfunkrufzeichen
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Prüfungsfrage:

VD209  Wie werden deutsche Amateurfunkrufzeichen meistens gebildet?
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem 2-buchstabigen Präfix (Landeskenner), einer Ziffer und einem meist 2- oder 3-buchstabigen Suffix.
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Prüfungsfrage:

VD210  Welche der folgenden Amateurfunkrufzeichen werden in Deutschland auch zugeteilt?
Rufzeichen für Klubstationen mit 1-buchstabigem oder 4- bis 7-stelligem Suffix, das mit einem Buchstaben endet.
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Bearbeiten Sie nun die Prüfungsfragen VD202 bis VD208 sowie VD214 bis VD217, indem Sie jeweils die Nutzungsart und die Klasse den folgenden Rufzeichen bzw.
Rufzeichenreihen zuordnen.
a) DO3ZZZ           f) DO1AA - DO9ZZZ
b) DJ7ZZZ            g) DJ1AA - DJ9ZZZ
c) DF9ZZZ            h) DL1AA - DL9ZZZ
d) DC5ZZZ           i) DB1AA - DB9ZZZ
e) DM1ZZZ

Als Nutzungsart ist hier jeweils „personengebundenes Rufzeichen“ zu nennen. Sie müssen nur noch die richtige Klasse zuordnen.

Prüfungsfrage:

VD206  Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DLØZZZ?  Es ist ein …
… Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
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Prüfungsfrage:

VD205  Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DGØZZZ?  Es ist ein …
… personengebundenes Rufzeichen oder Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
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Prüfungsfrage:

VD106  Wo ist die Einteilung der deutschen Amateurfunkrufzeichen geregelt?
Im Rufzeichenplan gemäß § 10 Abs. 3 AFuV.
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Ausbildungsfunkbetrieb

Erst seit einigen Jahren gibt es in Deutschland den so genannten Ausbildungsfunkbetrieb. Der Ausbildungsfunkbetrieb dient der freiwilligen praktischen Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure. Weitere Angaben finden Sie im Paragraf 12 der AFuV geregelt. Schauen Sie sich diesen Paragrafen an und beantworten Sie dann folgende Prüfungsfragen.

Prüfungsfrage:

VD213  Was trifft für die Rufzeichenreihe  DN1AA - DN8ZZZ  zu?
Rufzeichen für Ausbildungsfunkbetrieb.
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Prüfungsfrage:

VD301  Von wem ist während des Ausbildungsfunkbetriebs das zugeteilte Ausbildungsrufzeichen zu benutzen?
Grundsätzlich nur vom Auszubildenden
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Prüfungsfrage:

VD302  Was ist bei der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten?
Vom Auszubildenden sind Angaben über den Funkverkehr schriftlich festzuhalten und vom Ausbilder zu bestätigen.
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Prüfungsfrage:

VD303  Was ist u.a. im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten?
Der Ausbildungsfunkbetrieb darf nur im Berechtigungsumfang der Rufzeichenzuteilung durchgeführt werden.
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Prüfungsfrage:

VD304  Wann ist mit dem Entzug eines Ausbildungsrufzeichens zu rechnen?
Wenn das Ausbildungsrufzeichen fortgesetzt in Abwesenheit des Ausbilders benutzt wird.
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Prüfungsfrage:

VD305  Nicht-Funkamateure dürfen am Ausbildungsfunkbetrieb …
… nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Ausbildungsrufzeichen teilnehmen.
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Prüfungsfrage:

VD306  Beim Ausbildungsfunkbetrieb sind ...
… von dem Auszubildenden Angaben über den Funkbetrieb schriftlich festzuhalten.
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Prüfungsfrage:

VD307  Kann der Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E ein Ausbildungsrufzeichen zugeteilt bekommen?
Ja, er darf jedoch nur im Rahmen der Klasse E ausbilden.
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Prüfungsfrage:

VD308  Wird das Ausbildungsrufzeichen auf unbegrenzte Zeit erteilt?
Ja, bis auf Ausnahmen wird es in der Regel unbefristet erteilt.
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Prüfungsfrage:

VD309  Welche der nachfolgenden Tätigkeiten fällt nicht unter die Ziel- und Zweckbestimmung des Ausbildungsfunkbetriebs?
Das alleinige Vorführen von Amateurfunkverkehr.
Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse E.
Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse A.
Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses sind, können unter festgelegten Voraussetzungen am Amateurfunkdienst teilnehmen.

Hinweis: Achten Sie unbedingt auf das unterstrichene Wort nicht.

Prüfungsfrage:

VD223  Werden von der Bundesnetzagentur Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen vergeben?
Nein
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Prüfungsfrage:

VD220  Was trifft für die Rufzeichenreihe DFØAA - DFØZZZ zu?
Rufzeichen für Klubstationen (auslaufend Relaisfunkstellen oder Funkbaken).
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Klubstationen

Klubstationen werden von Interessengruppen, Schulen oder Ortsverbänden eingerichtet. Gelegentlich wird eine Interessengruppe vielleicht an einem Wettbewerb teilnehmen und dafür ein spezielles Rufzeichen beantragen. Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation wird durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren bei der BNetzA beantragt. Diese ist kostenpflichtig.

Prüfungsfragen:

VD401,402  Welche Voraussetzung muss für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein?
Die Rufzeichenzuteilung für das Betreiben einer Klubstation ist von der Benennung des verantwortlichen Funkamateurs durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren abhängig.
Falsche Antwort weggelassen
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Kommentar zu VD402: „nach AFuG § 3 Abs. 1“ bedeutet eigentlich auch: Er muss eine Zulassung zum Amateurfunkdienst, also eine „Lizenz“ haben.

Prüfungsfragen:

VD403,404  Was ist nötig, damit ein Funkamateur das Rufzeichen einer Klubstation mitbenutzen darf?
Er muss Inhaber einer Zulassung zum Amateurfunkdienst sein.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
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Prüfungsfrage:

VD405  Wovon sind die Betriebsrechte eines Funkamateurs bei der Mitbenutzung eines Klubstationsrufzeichens abhängig?
Von seiner Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach AFuG § 3 Abs. 1.
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Falsche Antwort weggelassen
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Kommentar: Es bedeutet auch hier wieder, dass er eine Zulassung zum Amateurfunkdienst (eine „Lizenz“) haben muss.

Prüfungsfrage:

VD06  Welche der genannten Funkamateure dürfen an einer Klubstation der Klasse A Funkbetrieb im 40-m-Amateur­funkband durchführen?
Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A.
Falsche Antwort weggelassen
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Prüfungsfrage:

VD407  Darf ein Funkamateur mit Ausbildungsrufzeichen der Klasse E an einer Klubstation, für deren Betrieb ein Rufzeichen der Klasse A zugeteilt wurde, ausbilden?
Ja, unter Verwendung des Ausbildungsrufzeichens im Rahmen der Betriebsrechte der Klasse E.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
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Prüfungsfrage:

VD411  Welche der folgenden Aussagen be­züglich Standortwechsel ist richtig?
Kurzzeitige Standortänderungen einer Klubstation müssen der Bundesnetzagentur nicht angezeigt werden.
Falsche Antwort weggelassen
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Prüfungsfragen:

VD408,409,410  Welche der Aussage über die Rücknahme eines Klubrufzeichens ist richtig?
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation …

-  endet mit dem Verzicht auf die Zulassung zum Amateurfunkdienst.

- kann mit der Auflösung der benennenden Gruppe von Funkamateuren beendet werden.

- kann mit der Rücknahme der Benennung durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren beendet werden.

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Kommentar: Verzicht auf Zulassung bedeutet mit einfachen Worten: Wenn der für die Klubstation verantwortliche Funkamateur die „Lizenz zurückgibt“, erlischt auch das Klubstationsrufzeichen.

 

Relaisfunkstellen

Relaisfunkstellen werden meistens von privaten Amateurfunkgruppen gebaut und gepflegt, damit in ihrer Region bessere Verständigungsmöglichkeiten zwischen den Mobilstationen untereinander sowie zwischen Mobilstationen und Feststationen bestehen. Die betreuenden Funkamateure stecken außer ihrer Zeit häufig auch noch Geld hinein. Deshalb ist ein Missbrauch solcher Stationen wirklich nicht angebracht.

Zum Missbrauch zählen: Mutwillige Störungen oder unberechtigte Aussendungen, die Verbreitung von Inhalten, die gegen AFuG, AFuV oder gegen allgemeines Recht verstoßen und die Benutzung einer Relaisfunkstelle mit falscher Rufzeichenklasse.

Was eine Relaisfunkstelle ist und wie der Funkbetrieb über eine solche abläuft, ist Ihnen aus der Technik und der Betriebstechnik bekannt. Hier geht es um die rechtlichen Angelegenheiten. Zunächst noch einmal eine Prüfungsfrage zur Begriffsbestimmung.

Prüfungsfrage:

VD502  Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine „Relaisfunkstelle“ ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die empfangene Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale fern ausgelöst aussendet und dabei zur Erhöhung der Erreichbarkeit von Amateurfunkstellen dient.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
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Prüfungsfrage:

VD504  Was ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle oder Funkbake betreiben darf?
Eine Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle.
Falsche Antwort weggelassen
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Prüfungsfrage:

VD506  Wie hoch ist die maximal zulässige Strahlungsleistung einer Relaisfunkstelle oberhalb 30 MHz?
15 Watt ERP
Falsche Antwort weggelassen
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Prüfungsfrage:

VD219  Was trifft für die Rufzeichenreihe DBØAA - DBØZZZ zu?
Rufzeichen für Relaisfunkstellen oder Funkbaken.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
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Prüfungsfrage:

VD507  Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen?
Der Inhaber der Rufzeichenzuteilung muss sicherstellen, dass die Relaisfunkstelle jederzeit abgeschaltet werden kann.
Falsche Antwort weggelassen
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Prüfungsfrage:

VD508  Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen und Funkbaken?
Relaisfunkstellen und Funkbaken dürfen nur auf den in der Rufzeichenzuteilung für sie ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
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Prüfungsfrage:

VD509  Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen und Funkbaken?
Relaisfunkstellen und Funkbaken dürfen nur an dem in der Rufzeichenzuteilung aufgeführten Standort unter den dort festgelegten Rahmenbedingungen betrieben werden.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
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Prüfungsfrage:

VD510  Wann kann ein verantwortlicher Funkamateur einen bestimmten Funkamateur vorübergehend vom Betrieb über die von ihm betreute Relaisfunkstelle ausschließen?
Wenn dies dazu dient, den störungsfreien Betrieb der Relaisfunkstelle sicherzustellen.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
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Prüfungsfrage:

VD511  Welcher Fall ist als störungsfreier Betrieb einer Relaisfunkstelle im Sinne des § 13 Abs. 4 AFuV anzusehen?
Lang andauernder Funkverkehr.
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Besondere Amateurfunkstelle

Zu den besonderen Amateurfunkstellen gehören Relaisfunkstellen, Funkbaken und Stationen für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien.

Der für eine Relaisfunkstelle verantwortliche Funkamateur muss sich zunächst mit der Koordinierungsstelle für den Betrieb von Relaisfunkstellen in Verbindung setzen, um herauszufinden, ob es für die gewünschte Region eine freie Frequenz gibt. Er muss natürlich eine „Lizenz“ haben. Er muss dann bei der Regulierungsbehörde (BNetzA) eine Zulassung beantragen.

Prüfungsfrage:

VD501  Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine „fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle“ ist eine unbesetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (Relaisfunkstellen, Digipeater, Funkbaken usw.).
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
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Prüfungsfrage:

VD505  Was ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle erhalten kann?
Eine Amateurfunkzulassung, ein entsprechender Antrag und eine standortbezogene Verträglichkeits-untersuchung für die beabsichtigten Betriebsfrequenzen.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

 

Prüfungsfrage:

VD503  Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine „Funkbake“ ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die selbsttätig Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

 

Prüfungsfrage:

VD127  Für welche Zwecke sind Zuteilungen mit Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV möglich?
Für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

 

Prüfungsfrage:

VD128  Rufzeichenzuteilungen für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV sind Zuteilungen, …
… die Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV zulassen.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

 

Prüfungsfrage:

VD129  Ist für den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf Wasser beziehungsweise in der Luft eine Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur erforderlich?
Nein
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

 

Prüfungsfrage:

VD222  Was trifft für das Rufzeichen DA5AA zu?
Rufzeichen nach § 16 Abs.2 der Amateurfunk-verordnung.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Diesen Begriff „Amateurfunkstation nach § 16 Abs.2 der AFuV“ sollten Sie sich tatsächlich merken für diese Amateurfunkstationen für besondere experimentelle Zwecke. Zu solchen Amateurfunkstationen gehören beispielsweise derzeit die Pactor Gateway Stationen auf Kurzwelle, die es ermöglichen, auf Kurzwelle in das VHF/UHF Packet Radio Netz zu gelangen oder Mails in Boxen abzulegen.

Prüfungsfrage:

VD201  Welche Rückschlüsse lässt das Rufzeichen DP1ZZZ zu?
Es ist eine feste deutsche Amateurfunkstelle an einem exterritorialen Standort.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

 

Frequenznutzungsplan

Hier folgt das schwierigste Kapitel der gesetzlichen Bestimmungen überhaupt. Sie müssen nun jede Menge Daten lernen. Das Wichtigste sind die Anfangs- und Endfrequenzen aller Amateurfunkbänder. Dazu aber müssen Sie die für die einzelnen Klassen erlaubten Leistungen und auch die in den Bändern erlaubten Betriebsarten in ihren Kurzbezeichnungen können. Im Prinzip ist es die komplette Tabelle in Anlage 1 der AFuV „Nutzungsbedingungen für die im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzbereiche“. Merken Sie sich bitte, wo diese Nutzungsbedingungen zu finden sind, also: Anlage 1 der AFuV.

Prüfungsfrage:

VD104  Wo sind die Nutzungsbestimmungen, die maximal zulässigen Sender- bzw. Strahlungsleistungen und die erlaubten Frequenzbereiche für den Amateurfunkdienst und den Amateurfunkdienst über Satelliten zu finden?
In der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV).
Im Gesetz über den Amateurfunk (AFuG).
Im Telekommunikationsgesetz (TKG).
In der Frequenzzuteilungsverordnung (FreqZutV).

 

Prüfungsfrage:

VD105  Welche der genannten Bestimmungen enthält Regelungen darüber, welche Frequenzbereiche der Inhaber einer Amateurfunkzulassung entsprechend seiner Zeugnisklasse benutzen darf?
Die Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV).
Der internationale Frequenzbereichszuweisungsplan in Artikel 5 der VO Funk.
Das Gesetz über den Amateurfunk (AFuG).
Die Anlage der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV).

 

Prüfungsfrage:

VE101  Wo sind die ausführlichen Nutzungsbedingungen und die ausgewiesenen Frequenzbereiche für den Amateurfunk-dienst in Deutschland zu finden?
In der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV).
In Artikel 5 der VO Funk.
Im Frequenznutzungsplan.
In der Anlage der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV).

 

Prüfungsfrage:

VE102  Wo sind Einzelheiten über die Aufteilung und Nutzung der Frequenzbereiche in Deutschland zu finden?
Im Frequenznutzungsplan und im Frequenzbereichszuweisungsplan.
In der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV).
Im Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten.
In Artikel 5 der VO Funk.

 

Bitte lernen Sie aus der folgenden tabellarischen Übersicht des für den Amateurfunkdienst gültigen Frequenznutzungsplans aus der Anlage 1 der AFuV die Frequenzbereiche der Spalte 2 auswendig. Lernen Sie ebenso die in den Spalten 4 und 5 genannten Leistungen in Bezug auf die AFu-Zeugnisklasse auswendig. Achten Sie darauf, ob ERP oder PEP angegeben ist.

Schauen Sie sich in Spalte 3 an, in welchen Frequenzbereichen der Amateurfunk primären und in welchen er sekundären Status hat und in Spalte 6, welche zusätzlichen Nutzungsbestimmungen (z.B. maximale Bandbreite) angegeben sind.

 

Tabelle: Nutzungsbedingungen für die im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunk ausgewiesenen Frequenzbereiche

*) Der in der Spalte 3 angeführte Status kann primär (P) oder sekundär (S) sein.

Die in der Spalte 6 angeführten besonderen Nutzungsbedingungen betreffen vor allem die nutzbare Bandbreite. Eine ausführliche Erläuterung finden Sie im Fragenkatalog der Prüfungsfragen „Betriebliche Kenntnisse und Kenntnis von Vorschriften“ der BNetzA.

Nun folgen fünfzig Prüfungsfragen zu diesem Thema. Beginnen wir mit den Anfangs- und Endfrequenzen der einzelnen Bänder. In der Betriebstechnik wurden diese teilweise auch schon einmal abgefragt.

 

Prüfungsaufgaben VE104 bis VE117

Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (XXX-m-Amateurfunkband)?

Zur Lösung der 14 Prüfungsfragen füllen Sie nun bitte (auswendig!) die folgende Tabelle aus. Bei XXX ist für die Prüfungsfrage nur das entsprechende Band eingetragen.

 

Nun folgen die Frequenzbereiche mit den Einschränkungen für Klasse E für Kurzwelle (VE119) und VHF/UHF/SHF (VE118). Ebenfalls auswendig lernen!

Prüfungsfrage:

VE119  Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen?
1810 – 2000 kHz, 3500 – 3800 kHz, 21000 – 21450 kHz und 28000 – 29700 kHz
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

 

Prüfungsfrage:

VE118  Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen?
144 – 146 MHz, 430 – 440 MHz und 10 – 10,5 GHz
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

In den folgenden Prüfungsfragen geht es um den Status. Schauen Sie in die Frequenztabelle Spalte 3 aus der Anlage 1 der AFuV der vorigen Seite und beantworten Sie dann die folgenden Prüfungsfragen wiederum durch Eintragen der Frequenzbereiche in die folgende Tabelle.

In den folgenden Prüfungsfragen geht es um die zulässigen Leistungen in Bezug zur Amateurfunkzeugnisklasse.

Prüfungsaufgaben VE126 bis VE141

Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich XXX kHz?

 

Prüfungsaufgaben VE120 bis VE125

Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich XXX kHz?

Achtung, beim 40-m-Band aufpassen! Nicht der gesamte Bereich hat primären Status.

Nun geht es um die zulässige Bandbreite.

Prüfungsfrage:

VE142  In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 800 Hz?
135,7 - 137,8 kHz und 10100 - 10150 kHz
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Prüfungsfrage:

VE143  In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz?
1810 - 2000 kHz und 3500 - 3800 kHz
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Prüfungsfrage:

VE144  In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz?
7000 – 7200 kHz und 14000 - 14350 kHz
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Prüfungsfrage:

VE145  In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz?
28000 - 29700 kHz
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Prüfungsfrage:

VE146  In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 40 kHz?
144 - 146 MHz
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Prüfungsfrage:

VE47  In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2 MHz bzw. für amplitudenmodulierte Fernsehaussendungen 7 MHz?
430 - 440 MHz
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

 

Was bedeutet primär beziehungsweise sekundär bei den Funkdiensten?

Prüfungsfrage:

VE149  Welche Aussage ist richtig? (Die weiteren Antworten finden Sie im Fragenkatalog)
Der Sekundärfunkdienst hat im Störungsfall gegenüber einem Primärfunkdienst eingeschränkte Nutzungsrechte.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Prüfungsfrage:

VE151  Was besagt der Hinweis, dass der Frequenzbereich 433,05 - 434,79 MHz als ISM- Frequenzbereich zugewiesen ist?
Dieser Frequenzbereich wird für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche oder ähnliche Anwendungen mitbenutzt.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Prüfungsfrage:

VE152  Darf ein Funkamateur mit seinem Amateurfunkgerät Funkverkehr im CB-Funk-Bereich durchführen?
Nein. CB-Funkverkehr darf nur mit speziell für diesen Frequenzbereich hergestellten Geräten durchgeführt werden, für die eine Konformitätsbewertung oder Zulassung vorliegt.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Prüfungsfrage:

VE153  Ein Funkamateur ist auch Inhaber einer Frequenzzuteilung für den Betriebsfunk. Darf er anstatt eines zugelassenen Betriebsfunkgerätes auch ein Amateurfunkgerät auf der Betriebsfunkfrequenz betreiben?
Nein
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

 

Gebühren

Prüfungsfrage:

VK102  Welche regelmäßigen Beiträge hat der Funkamateur zu entrichten?
Frequenznutzungsbeitrag und EMV-Beitrag
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

Prüfungsfrage:

VK103  Mit welchen Folgen muss der Funkamateur rechnen, wenn er die zu entrichtenden Gebühren und Beiträge nicht zahlt?
Er muss mit Maßnahmen nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungs­gesetzes rechnen.
Falsche Antwort weggelassen
Falsche Antwort weggelassen

 

 

 © Eckart K. W. Moltrecht, aus dem Buch 4110103 2.Auflage nach HTML konvertiert

*) Dies ist eine Lektion aus dem Buch Betriebstechnik und Vorschriften für das Amateurfunkzeugnis von Eckart K. W. Moltrecht, 2. Auflage 2007.

 

Amateurfunk-Lehrgang
Betriebstechnik und Gesetzeskunde
für das Amateurfunkzeugnis,
Verlag für Technik und Handwerk, Baden-Baden
2. Auflage 2007, 148 Seiten,
Best.-Nr: 4110103
ISBN-Nr. 3-88180-803-5   11,00 €

 

Amateurfunk-Lehrgang
für das Amateurfunkzeugnis Klasse E

Verlag für Technik und Handwerk, Baden-Baden, 5. vollkommen neu bearbeitete Auflage 2006, 240 Seiten, mehr als 300 Abbildungen
ISBN 3-88180-364-5    14,80 € 

 

Amateurfunklehrgang - TECHNIK
für das Amateurfunkzeugnis Klasse A

Verlag für Technik und Handwerk, Baden-Baden,
3. Auflage 2007, 304 Seiten, über 400 Abbildungen
ISBN 978-88180-389-2   17,80 €

 

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Letztes Update dieser Seite: 28.3.2007 (by DJ4UF)