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DARC e.V. Offline-Version für Ausbilder |
von E. Moltrecht DJ4UF |
Achtung! Dies ist eine Offline-Version nur für Ausbilder des Amateurfunk-Lehrgangs für die Klasse E von Eckart K. W. Moltrecht, DJ4UF, einschließlich des Lehrgangs für Betriebstechnik und Vorschriften. Links ins Internet funktionieren natürlich nicht.
Rufzeichen – LandeskennerEin recht umfangreiches Kapitel der Betriebstechnik für das Amateurfunkzeugnis ist diese Lektion über Rufzeichen und internationale Landeskenner. Es gibt viel zu lernen. Ebenfalls in den Radio Regulations (RR) ist festgelegt: Die Amateurfunkrufzeichen bestehen aus dem Landeskenner plus einer Ziffer (zusammen Präfix genannt) plus einem ein- bis dreistelligen Suffix. Bei Sonderstationen darf der Suffix auch länger sein. Die Landeskenner bestehen aus ein oder zwei Zeichen, entweder einem Buchstaben (im Falle F, G, I, K, M N, W) oder zwei Buchstaben (z.B. DL, JA) oder einer Ziffer und einem Buchstaben (z.B. 3A) oder einem Buchstaben und einer Ziffer (z.B. D2, Z3). Die auf den Landeskenner folgende Ziffer ist häufig eine Kennzeichnung von Regionen des Landes, zum Beispiel in Spanien EA1 bis EA9 oder in Japan JA1 bis JA0 oder in Österreich OE1 bis OE9. In anderen Ländern stellen die Ziffern Angaben zur Lizenzklasse dar. In den meisten Fällen ist die Ziffer ohne Bedeutung wie in Deutschland mit der Ausnahme der Ziffer 0 bei DA, DB, DK und DL für Klub- oder Sonderstationen. Bei Landeskennern, die an der zweiten Stelle eine Ziffer haben, wird trotzdem eine weitere Ziffer angehängt, so dass eine zweistellige Zahl dabei herauskommt, zum Beispiel S51AA. Die „51“ ist also keine zweistellige Zahl sondern die „5“ gehört zum Landeskenner und die „1“ ergänzt den Präfix. Man sollte „5-1“ sprechen, nicht „51“. Der Suffix dient zur Kennzeichnung der individuellen Station. Zum Teil wird die Anzahl der Buchstaben im Suffix zur Bezeichnung der Lizenzklasse verwendet oder häufig der erste Buchstabe K im Suffix für Klubstationen oder auch der erste oder der letzte Buchstabe zur geografischen Unterteilung des Landes. Landeskenner Europa (Auswahl)Merkwörter (Eselsbrücken)
Eigene Merkwörter (Eselsbrücken)
In der Prüfung zum Amateurfunkzeugnis werden praktisch alle europäischen und einige außereuropäische Landeskenner abgefragt. Beginnen Sie mit dem Lernen der nebenstehenden Landeskenner Europa. Leider sind nur wenige Landeskenner am Ländernamen zu erkennen, wie dies bei Deutschland, Estland, Frankreich, Großbritannien, Italien oder Luxemburg der Fall ist. Deshalb ist es nötig, Eselsbrücken zu bilden. Einige stehen links unten auf der Seite. Erfinden Sie eigene! Eine gute Übung stellt die folgende Aufgabe dar.
Tragen Sie hier die Hauptlandeskenner der europäischen Länder in die Karte ein. Lösung von SWL Günter Kneschke:
Prüfungsfrage
Tipp zu BD202: Schauen Sie auf die Europakarte auf der vorigen Seite und schreiben Sie sich alle Länder mit den Landeskennern auf, die an Deutschland angrenzen. Prüfungsfrage
Tipp: Wählen Sie das Ausschlussverfahren. Schauen Sie sich in allen Antworten nur den ersten Landeskenner an und prüfen Sie, in welcher Zeile bzw. welchen Zeilen der Kenner für Rumänien falsch ist. Streichen Sie die Zeile/Zeilen durch. Dann nehmen Sie den zweiten Landeskenner, also Bulgarien und machen es genau so. Schließlich bleibt nur noch eine Zeile als richtige Lösung übrig. Prüfungsfrage
Prüfungsfrage
Aufgabe Lös A richtig:
Aufgabe Lös C richtig:
Aufgabe Lös B richtig:
Aufgabe Lös C richtig:
Aufgabe Lös D richtig:
Außereuropäische Landeskenner der drei Regionen (Auswahl)Folgende Tabellen enthalten die außereuropäischen Landeskenner, die laut Fragenkatalog in der Prüfung vorkommen können. Tragen Sie die Hauptlandeskenner der außereuropäischen Länder aus dieser Tabelle weiter unten in die fast leere Weltkarte ein. Einige Beispieleintragungen sind vorhanden. Lernen Sie diese Auswahl der Landeskenner auswendig. Region 1:Region 2:Region 3:Merkwörter (Eselsbrücken):
Die Erde ist nachrichtendienstlich in drei Regionen unterteilt. Region 1: Europa, Afrika, Vorderasien (ohne Iran), Russland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan, Kirgisistan, Mongolei Region 2: Nord- und Südamerika, Karibik, Grönland, Hawaii Region 3: Australien, Neuseeland, Ozeanien und Asien ohne die unter Region 1 genannten Länder Asiens.
Zum Thema Regionen finden Sie auch in der Lektion 10 Radio Regulations die Beschreibung der Regionen und weitere Prüfungsfragen. Prüfungsfrage:
Nicht nur Deutschland hat einen Landeskenner, der mit D beginnt. Schauen Sie in die Tabelle der Landeskenner!
Prüfungsfrage:
Tipp: Wählen Sie auch hier wieder das Ausschlussverfahren. Schauen Sie sich in allen Antworten nur den ersten Landeskenner an und prüfen Sie, in welcher Zeile bzw. welchen Zeilen der Kenner für die USA falsch ist. Streichen Sie die Zeile/Zeilen gegebenenfalls durch. Dann nehmen Sie den zweiten Landeskenner, also Syrien und machen es genau so. Schließlich bleibt nur noch eine Zeile als richtige Lösung übrig. Prüfungsfrage:
Prüfungsfrage:
Bei dieser Frage BD304 funktioniert das Ausschlussverfahren ebenfalls. Als erstes schreiben Sie den Kontinent für den ersten Landeskenner in die entsprechende Zeile (hier Südamerika und dreimal Europa). Dann prüfen Sie, ob der zweite, der dritte Landeskenner usw. zu dem Kontinent passt. Prüfungsfrage:
Prüfungsfrage:
Prüfungsfrage:
Prüfungsfrage:
Befindet sich ein Funkamateur mit seiner Funkstation in einem anderen Land, so setzt er den Landeskenner des Gastlandes vor sein eigenes Rufzeichen. In den Ländern Europas (CEPT) gibt es für die Klassen A und teilweise auch E Gegenseitigkeitsabkommen (Empfehlungen T/R 61-01), die es gestatten, mit dem Heimatrufzeichen im Gastland Funkbetrieb durchzuführen. LX/DJ4UF zum Beispiel befindet sich derzeit in Luxemburg. Es gelten allerdings immer die Verordnungen (Gesetze) des Gastlandes. Mehr zu den CEPT-Empfehlungen in diesem Buch unter Gesetzliche Bestimmungen T/R 61-01 in der Lektion 11.
Zu weiteren "Expeditionen" von DJ4UF Nach der Amateurfunkverordnung (AFuV) können Funkstationen, die vorübergehend an einem anderen als dem festen Standort betrieben werden, folgende Kennzeichnung an das Rufzeichen anhängen, nämlich /mm bei Funkbetrieb auf offener See (nicht auf Binnengewässern!), /am bei Funkbetrieb in einem Luftfahrzeug, /m bei beweglichen Amateurfunkstellen, die sich zum Beispiel in einem Kraftfahrzeug, auf einem Fahrrad oder auf einem Boot auf einem Binnengewässer befinden, /p bei vorübergehend ortsfestem Funkbetrieb an einem anderen Ort, als in der Genehmigung eingetragen. Dieser Zusatz ist nicht zwingend erforderlich.
Prüfungsfrage:
Prüfungsfrage:
Früher, als der Funkbetrieb noch sehr streng reglementiert wurde, wollte die Funküberwachungsbehörde wirklich wissen, ob ein Funkamateur seine Station von dem in der Urkunde angegebenen Standort betrieb oder ob er mit seinem Funkgerät unterwegs (potabel) war. Deshalb war es damals Pflicht, den Zusatz „/portabel“ oder „/mobil“ anzugeben. Der Amateurfunk im Flugzeug war damals verboten und wurde später in Sportflugzeugen gestattet. Es musste aber der Zusatz „aeronautical mobile“ angehängt werden. Heutzutage ist dieser Zusatz nicht mehr Pflicht, aber gestattet. Prüfungsfrage:
Prüfungsfrage:
Prüfungsfrage:
/AM bedeutet „aeronautical mobile“. Prüfungsfrage:
Deutsche RufzeichenIn Deutschland gibt es eine Zuordnung des Landeskenners zur Zuteilungsklasse.
Es gibt personengebundene Rufzeichen und solche für Klubstationen, Relaisfunkstellen, Funkbaken oder für den Ausbildungsbetrieb. Die personengebundenen Rufzeichen haben Ziffern von 1 bis 9 hinter dem Landeskenner der entsprechenden Klasse.
Prüfungsfrage:
Prüfungsfrage:
Seit 2001 gibt es die Klasse E zum Amateurfunkzeugnis. Die Klasse E hat eingeschränkte Rechte gegenüber der Klasse A. Ihr wurde der Rufzeichenblock DO zugeordnet.
Prüfungsfrage:
Prüfungsfrage:
(Bild fehlt - im Buch))
Für besondere Anlässe (Messen, Ausstellungen) können Gruppen bei der BNetzA ein Kurzzeit-Sonderrufzeichen beantragen. Für diesen Zweck wurde der Rufzeichenblock DA0 reserviert. Prüfungsfrage:
Für Relaisfunkstellen und Digipeater sowie für Funkbaken wurde der Rufzeichenblock DB0 reserviert. Prüfungsfrage:
Im Paragraf 13 der Amateurfunkverordnung ist der Ausbildungsfunkbetrieb geregelt. Beim Ausbildungsfunkbetrieb wird es Personen gestattet, Funkbetrieb unter Anleitung und Aufsicht eines zur Teilnahme am Amateurfunkdienst berechtigten Funkamateurs durchzuführen. Die Bundesnetzagentur teilt dem ausbildenden Funkamateur auf Antrag ein Ausbildungsrufzeichen zu. Dem Ausbildungsfunkbetrieb wurde der Rufzeichenblock DN zugeordnet. Prüfungsfrage:
Prüfungsfrage:
Für die digitale Betriebsart Pactor gibt es auf Kurzwelle so genannte Mailboxen. Das sind Relaisfunkstationen, bei denen man Nachrichten speichern kann, die von anderen Funkamateuren dann gelesen werden können. Die Nachrichten können auch weiter vermittelt werden. Diese Relaisstationen können häufig auch eine Verbindung (Gateway) von Kurzwelle ins UHF Packet Radio Netz herstellen. Sie gehören zu den Amateurfunkstellen für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien. Merken Sie sich: DA5U..., U wie Universität! Prüfungsfrage:
Für Forschungszwecke werden Funkstationen zum Beispiel im Polargebiet, in der Antarktis oder auch auf einem Satelliten (MIR) betrieben. Für den Betrieb von Funkstationen in exterritorialen Gebieten oder auf Satelliten ist der Rufzeichenblock DP reserviert. Prüfungsfrage:
© Eckart K. W. Moltrecht, aus dem Buch 4110103 2.Auflage nach HTML konvertiert *) Dies ist eine Lektion aus dem Buch Betriebstechnik und Vorschriften für das Amateurfunkzeugnis von Eckart K. W. Moltrecht, 2. Auflage 2007.
Letztes Update dieser Seite: 28.3.2007 (by DJ4UF) |