DARC e.V. Offline-Version für Ausbilder

von E. Moltrecht DJ4UF

LEKTION 15:
EMV-Gesetz und EMVU

COPYRIGHT 2007 by
Eckart Moltrecht
DJ4UF
 
Achtung! Dies ist eine Offline-Version nur für Ausbilder des Amateurfunk-Lehrgangs für die Klasse E von Eckart K. W. Moltrecht, DJ4UF, einschließlich des Lehrgangs für Betriebstechnik und Vorschriften. Links ins Internet funktionieren natürlich nicht.

In dieser vorletzten Lektion des Lehrgangs geht es um elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) und um elektrische Verträglichkeit mit der Umwelt (EMVU).

Als Funkamateur betreiben Sie normalerweise eine Senderanlage. Von der Antenne gehen unter Umständen starke Strahlungen mit hohen Frequenzen aus, die möglicherweise Geräte in der eigenen Wohnung oder auch in der unmittelbaren Nachbarschaft irgendwie beeinflussen können.

Beispielsweise kann es passieren, dass jedes Mal, wenn Sie auf die Sendertaste drücken, die Heizung anspringt oder das Programm des Fernsehers umgeschaltet wird. Dies nennt man „Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten“.

Umgekehrt können industrielle Geräte Funkstörungen abstrahlen, die Sie mit Ihrer Empfangsanlage sehr gut empfangen können und die möglicherweise auch eine Funkverbindung empfindlich stören können.

Prüfungsfrage:

VG101  Was hat der Funkamateur zu veranlassen, wenn bei ihm der Empfang auf Grund mangelnder Empfängerstörfestigkeit stark beeinträchtigt wird?
Er hat die Störungen hinzunehmen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen des EMVG oder FTEG genügen.
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Prüfungsfrage:

VG102  Darf der Funkamateur von den grundlegenden Anforderungen zur Störfestigkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten abweichen?
Ja, er kann den Grad der Störfestigkeit seiner Geräte selbst bestimmen.
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Was ist eigentlich damit gemeint: „Der Funkamateur kann den Grad der Störfestigkeit seiner Geräte selbst bestimmen.“? Wenn man im Paragrafen 7 des Amateurfunkgesetzes nachschaut (Tun Sie das bitte, siehe Fragenkatalog, Anhang 8!), findet man den Hinweis, dass ein Funkamateur von den Vorschriften des Gesetzes über EMVG § 3 abweichen darf. Im EMV-Gesetz steht Folgendes wörtlich drin.

 

EMVG § 3 Schutzanforderungen

(1) Geräte müssen so beschaffen sein, dass bei vorschriftsmäßiger Installierung, angemessener Wartung und bestimmungsgemäßem Betrieb gemäß den Angaben des Herstellers in der Gebrauchsanweisung

1. die Erzeugung elektromagnetischer Störungen soweit begrenzt wird, dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten sowie sonstigen Geräten möglich ist,

2. die Geräte eine angemessene Festigkeit gegen elektromagnetische Störungen aufweisen, so dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb möglich ist.

Was bedeutet dies nun? Also nach Nr.1 dieses Satzes dürfen Geräte keine elektromagnetischen Strahlungen erzeugen, die unsere Funkgeräte stören können. Leider tun sie das häufig doch, ganz besonders Schaltnetzteile in elektronischen Anlagen.

Nr.2 dieses Satzes bedeutet, dass Geräte generell gegen elektromagnetische Strahlungen unempfindlich sein sollen. Dazu gibt es genauere Angaben in einer Verordnung. Zu den Geräten gehören natürlich auch unsere Funkgeräte, also auch die Empfänger. Mit einem Empfänger wollen wir Funkamateure aber gerade elektromagnetische Signale empfangen, die auch äußerst schwach sind.

Damit weichen wir von den Vorschriften über die festgelegte Störfestigkeit ab, was wir allerdings nach dem Amateurfunkgesetz § 7 auch dürfen. Damit schließt sich der Kreis. Wenn wir also solche schwachen elektromagnetischen Signale empfangen können und wollen, müssen wir in Kauf nehmen, dass wir solche unerwünschten Signale hören, wenn diese ihrerseits den Vorschriften entsprechen.

Prüfungsfrage:

VG103  Der Empfang einer Amateurfunkaussendung wird auf der Frequenz 145,5 MHz durch einen PC aus der Nachbarschaft elektromagnetisch gestört. Was trifft für diesen Fall nach den Regelungen des EMVG bzw. AFuG zu?
Der PC darf weiterhin betrieben werden, wenn er die Grenzwerte der für ihn gültigen europäischen Norm einhält.
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Prüfungsfrage:

VG104  Der Empfang einer Amateurfunkaussendung wird auf der Frequenz 7,05 MHz durch eine Alarmanlage aus der Nachbarschaft elektromagnetisch gestört. Was trifft für diesen Fall nach den Regelungen des EMVG bzw. AFuG zu?
Die Zusatzeinrichtung muss im Störungsfall die Grenzwerte der europäischen Normen einhalten und die Schutzziele des EMVG erfüllen.
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Prüfungsfrage:

VG106, 107  Der Empfang einer Amateurfunkaussendung wird auf der dem Amateurfunk
VG106: sekundär zugewiesenen Frequenz 10,120 MHz
VG107: "primär" zugewiesenen Frequenz 7,05 MHz
durch den Schaltkontakt einer Heizungssteuerung aus der Nachbarschaft gestört. Was trifft für diesen Fall nach den Regelungen des EMVG bzw. AFuG zu?
Die Heizungssteuerung darf weiter betrieben werden, wenn sie die für sie gültigen Grenzwerte aus den europäisch anerkannten Normen einhält.
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Prüfungsfrage:

VG108  Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der UKW-Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass die Amateurfunkstelle und die Rundfunkempfangsanlage vorschriftsmäßig betrieben werden. Das gestörte Rundfunkgerät hält die nach Norm empfohlene Störfestigkeit ein, der Funkamateur erzeugt jedoch am Ort des gestörten Empfängers eine höhere Feldstärke. Womit muss der Funkamateur rechnen, wenn er seinen Funkbetrieb uneingeschränkt fortsetzt?
Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach AFuV und EMVG (Überprüfung der Amateurfunkstelle und möglicherweise Betriebseinschränkungen).
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Prüfungsfrage:

VG109  Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der Rundfunkempfänger eines Nachbarn auf 100,6 MHz durch Direkteinstrahlung gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort des gestörten Empfängers eine Feldstärke erzeugt, die den in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Geräten nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun?
Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen.
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Prüfungsfrage:

VG110  Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 144,250 MHz wird der Fernsehempfang eines Nachbarn im Sonderkanal S6 gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort der gestörten Empfangsanlage eine Feldstärke erzeugt, die den, in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Kabelverteilanlagen, nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun?
Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen.
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Prüfungsfrage:

VG111  Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Rundfunkgerät, wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was hat der Funkamateur in diesem Fall zu tun?
Er sollte seinen Funkbetrieb so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird.
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Prüfungsfrage:

VG112,113  Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Fernsehempfang im TV Kanal 10 eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Fernsehgerät wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was kann der Funkamateur erwarten, wenn er den störenden Betrieb fortsetzt?
VG112: Die Anordnung von Betriebseinschränkungen für die Amateurfunkstelle.

VG113: Leistungsbeschränkung bis zur Einhaltung der Störfestigkeitsrichtwerte für Feldstärke am Ort des TV-Gerätes.

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EMVU

EMVU bedeutet Elektromagnetische Ver­träglichkeit Umwelt. Umwelt steht für Natur, Tiere, Menschen. Jeder, der eine eigene Sendeanlage betreibt ist dafür verantwortlich, dass er niemanden dadurch schädigt.

Prüfungsfrage:

VI101  Wer ist für die Sicherstellung der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit verantwortlich?
Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle.
Die Bundesnetzagentur.
Die Verfügung 306/97.
Die BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder).

Prüfungsfrage:

VI102  Was müssen Zulassungsinhaber in Bezug auf den Personenschutz einhalten?
Die Personenschutzgrenzwerte
Nichts
Eine Strahlungsleistung von kleiner 10 Watt EIRP
Die EMV-Schutzanforderungen für Funkgeräte

Prüfungsfrage:

VI103  Was bedeutet die Abkürzung EMVU?
Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt.
Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten.
Elektronische Messung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten.
Eine Bürgerinitiative zum Schutz vor elektromagnetischen Unverträglichkeiten

 

In der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) ist der Schutz von Personen bei der Einwirkung elektromagnetischer Felder auch ausführlich für den Amateurfunk geregelt.

Prüfungsfrage:

VI104  In welchem Regelungswerk ist der Schutz von Personen bei der Einwirkung elektromagnetischer Felder auch ausführlich für den Amateurfunk geregelt?
In der BEMFV
In der VO Funk.
Im EMVG.
In der AFuV.

 

Prüfungsfrage:

VI105  In welcher gesetzlichen Regelung ist das Verfahren zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ortsfester Amateurfunkstellen festgelegt?
In der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV).
In der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz
In der VO Funk.
Im Bundesimmissionsschutzgesetz

 

Prüfungsfrage:

VI106  Die Feldstärkegrenzwerte für den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind von der Frequenz abhängig, weil ...
die Fähigkeit des Körpers, hochfrequente Strahlung zu absorbieren, frequenzabhängig ist.
niederfrequente elektromagn. Felder energiereicher sind als hochfrequente.
hochfrequente elektromagn. Felder energiereicher sind als niederfrequente.
die spezifische Absorptionsrate bei einigen Frequenzen nicht messbar ist.

Kommentar zu VI106: In der Lektion 17 des Amateurfunklehrgangs TECHNIK für das Amateurfunkzeugnis Klasse A werden Sie ausführliche Berechnungen zum Thema Personenschutz kennenlernen. Dort werden Grenzwerte für die zulässige elektrische Feldstärke für Personenschutz vorgestellt. Die Angabe dieser Grenzwerte ist frequenzabhängig.

Um nun zu prüfen, ob man die Grenzwerte für Personenschutz überschreitet, berechnet man gemäß Lektion 8 aus dem Technik-Buch die elektrische Feldstärke im Fernfeld (Fernfeldformel) und vergleicht, ob dieser berechnet Wert eventuell größer ist als die maximal zulässige elektrische Feldstärke. In diesem Fall muss man die Strahlungsleistung entweder durch Leistungsreduzierung oder durch Verringerung des Antennengewinns herabsetzen.

Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP muss der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern vom Funkamateur dokumentiert werden. Dazu hat die RegTP ein Verfahren entwickelt, das dem Funkamateur ermöglicht, eigenständig sicherzustellen und zu dokumentieren, dass von seiner ortsfesten Amateurfunkstelle keine Gefährdung für Personen ausgeht. In der folgenden Prüfungsfrage erfahren Sie, wie dieses Verfahren genannt wird.

Prüfungsfrage:

VI107  Was versteht man nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) unter dem "Anzeigeverfahren ortsfester Amateurfunkanlagen"?
Ein Verfahren, das dem Funkamateur ermöglicht, eigenständig sicherzustellen und zu dokumentieren, dass von seiner ortsfesten Amateurfunkstelle keine Gefährdung für Personen ausgeht.
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Prüfungsfrage:

VI108  Welchen Status hat im Rahmen der EMVU die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage?
Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern.
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Ortsfeste Amateurfunkstellen, die eine äquivalente Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP nicht überschreiten, brauchen keine Dokumentation durchzuführen.

Prüfungsfrage:

VI109  Für welche Amateurfunkstellen muss der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern vom Funkamateur dokumentiert werden?
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP.
Für alle Amateurfunkstellen.
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen.
Für alle Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von10 Watt EIRP.

 

Kommerzielle Funkstellen (zum Beispiel Funkanlagen für Handys) benötigen eine so genannte „Standortbescheinigung“. Dafür muss eine genaue Berechnung der erwarteten Feldstärken vorgelegt und bei der Abnahme durch Messung nachgewiesen werden.

Prüfungsfrage:

VI110  Kann die Bundesnetzagentur für den Betrieb einer ortsfesten Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung fordern?
Nur wenn sich am Standort der vorgesehenen ortsfesten Amateurfunkstelle bereits ortsfeste Funkanlagen befinden, die selbst eine Standortbescheinigung benötigen.
Nein, für Amateurfunkanlagen gilt das Anzeigeverfahren.
Nur wenn die Amateurfunkstelle gewerblich genutzt wird.
Ja, wenn die effektive Strahlungsleistung der Amateurfunkstelle 750 Watt überschreitet.

 

Die Personenschutzgrenzwerte sind nicht identisch mit den Herzschrittmachergrenzwerten. Zum Schutz von Herzschrittmacherträgern gibt es in der Normenreihe DIN 0848 Grenzwerte, die sicherstellen, dass von Sendefunkanlagen keine Gefährdung für implantierte Herzschrittmacher ausgeht. Auch Funkamateure müssen sich an diese DIN 0848 Grenzwerte halten und die Einhaltung dokumentieren.

Der kontrollierbare Bereich ist nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder BEMFV der Bereich, in dem der Betreiber den Zutritt oder Aufenthalt von Personen bestimmen kann oder der Zutritt von Personen ausgeschlossen ist. Der Ergänzungsbereich ist der darüber hinaus gehende Bereich, in welchem die Grenzwerte für aktive Körperhilfen (beispielsweise Herzschrittmacher) überschritten werden.

Prüfungsfrage:

VI111  Bis zu welchem Bereich darf der in der Anzeige der ortsfesten Amateurfunkanlage angegebene standortbezogene Sicherheitsabstand höchstens reichen?
Bis zur Grenze des kontrollierbaren Bereichs oder ggf. des Ergänzungsbereichs für aktive Körperhilfen.
Bis zur Grenze des Nachbargrundstücks
Bis zu dem Bereich, in dem sich nicht eingewiesene Personen aufhalten können.
Bis zu dem Punkt, an welchem sich der Funkamateur während des Sendebetriebs aufhält.

 

Prüfungsfrage:

VI113  Welche der nachfolgenden Aussagen in Bezug auf die Herzschrittmachergrenzwerte ist richtig?
Die Personenschutzgrenzwerte sind nicht identisch mit den Herzschrittmachergrenzwerten. Zum Schutz von Herzschrittmacherträgern gibt es in der Normenreihe DIN 0848 Grenzwerte, die sicherstellen, dass von Sendefunkanlagen keine Gefährdung für Herzschrittmacherträger ausgeht.
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In der Antwort zu der folgenden Prüfungsfrage finden Sie die Angabe, wo man die Grenzwerte für Herzschrittmacherträger findet. Sie brauchen sich diese Angaben natürlich nicht zu merken. Merken Sie sich einfach nur „26. Verordnung …“.

 

Prüfungsfrage:

VI114  Wo sind die im Rahmen des Nachweisverfahrens zur Begrenzung elektromagnetischer Felder die anzuwendenden Grenzwerte zu finden?
In der 26. Verordnung zum Bundesimmissions-schutzgesetz, in der Empfehlung 1999/519/EG des Rates der europäischen Union und in der DIN VDE 0848 Teil 3‑1 (06/1999) in Verbindung mit DIN VDE 0848 Teil 3‑1/A1 (02/2001).
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Prüfungsfrage:

VI115  Wo sind die DIN-Normen mit den Herzschrittmacher-grenzwerten zu finden?
DIN-Normen können über den Buchhandel bezogen oder in Bibliotheken eingesehen werden.
Im Bundesgesetzblatt.
Im Gesetz über den Amateurfunk in Verbindung mit der Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk und der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz.
Im Bundesimmissionsschutzgesetz.

Prüfungsfrage:

VI122  Von wem müssen die Herzschrittmachergrenzwerte eingehalten werden?
Von allen Funkamateuren.
Nur von Funkamateuren, die einen Herzschrittmacher tragen.
Nur von Funkamateuren, die einen Herzschrittmacher tragen oder einen Herzschrittmacherträger in der Nachbarschaft haben.
Ausschließlich von den Herstellern der Herzschrittmacher (gemäß EMVG).

Prüfungsfrage:

VI123  Wenn die Herzschrittmachergrenzwerte außerhalb des kontrollierbaren Bereiches überschritten werden, hat der Funkamateur
dafür Sorge zu tragen, dass sich während des Betriebs keine Herzschrittmacherträger im Ergänzungsbereich aufhalten.
den Sendebetrieb für immer einzustellen.
die Strahlungsleistung soweit zu vermindern, bis dort der Personenschutzgrenzwert eingehalten wird.
in jedem Fall die Nachbarn von der Überschreitung in Kenntnis zu setzen.

Prüfungsfrage:

VI116  Wo und wann ist die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkstelle mit einer EIRP von mehr als 10 Watt einzureichen?
Sie ist der zuständigen Außenstelle der Bundes-netzagentur vor der Betriebs­aufnahme vorzulegen.
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Prüfungsfrage:

VI117  Was hat ein Funkamateur zu beachten, nachdem er seine ortsfeste Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur gemäß BEMFV angezeigt hat?
Er hat eine Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und fortlaufend zu prüfen, ob die Bedingungen unter denen die Anzeige durchgeführt wurde noch zutreffend sind. Bei Änderungen, die einen größeren Sicherheitsabstand erforderlich machen oder bei der Aufnahme des Sendebetriebs bei zusätzlichen Frequenzen, ist die Amateurfunkstelle erneut anzuzeigen.
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Prüfungsfrage:

VI118  Wo und wann hat der Funkamateur die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen gemäß BEMFV einzureichen?
Sie ist der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen.
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Prüfungsfrage:

VI119  Welche Aussendungen von Amateurfunkanlagen müssen bei der Ermittlung des standortbezogenen Sicherheitsabstandes berücksichtigt werden?
Berücksichtigt werden müssen alle Aussendungen der ortsfesten Amateurfunkstelle, die ein Funkamateur zeitgleich durchzuführen beabsichtigt.
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Prüfungsfrage:

VI121  Wer muss seine Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur anzeigen?
Alle Funkamateure, die ortsfeste Amateurfunkstellen mit Strahlungsleistungen oberhalb der in der BEMFV genannten Grenze betreiben möchten.
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Die Theorie zur Begründung der folgenden Prüfungsfragen finden Sie in den Technik-Büchern unter „Gewinn einer Antenne“ und unter „ERP“ und „EIRP“.

Prüfungsfrage:

VI120  Für die Berechnung des Sicherheitsabstandes wird in der Regel der Antennengewinnfaktor (G) verwendet. Der Antennengewinnfaktor G ist …
… der lineare Faktor, aus dem sich durch Multiplikation mit der Antenneneingangsleistung die effektiv abgestrahlte Leistung errechnen lässt.
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Prüfungsfrage:

VI112  Welche physikalischen Größen werden für die Angabe der Konfiguration im Rahmen des Anzeigeverfahrens benötigt?
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Antennenhöhe, Ab­strahlrichtung, Frequenz, Modulationsverfahren, standortbezogener Sicherheitsabstand.
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 © Eckart K. W. Moltrecht, aus dem Buch 4110103 2.Auflage nach HTML konvertiert

*) Dies ist eine Lektion aus dem Buch Betriebstechnik und Vorschriften für das Amateurfunkzeugnis von Eckart K. W. Moltrecht, 2. Auflage 2007.

 

Amateurfunk-Lehrgang
Betriebstechnik und Gesetzeskunde
für das Amateurfunkzeugnis,
Verlag für Technik und Handwerk, Baden-Baden
2. Auflage 2007, 148 Seiten,
Best.-Nr: 4110103
ISBN-Nr. 3-88180-803-5   11,00 €

 

Amateurfunk-Lehrgang
für das Amateurfunkzeugnis Klasse E

Verlag für Technik und Handwerk, Baden-Baden, 5. vollkommen neu bearbeitete Auflage 2006, 240 Seiten, mehr als 300 Abbildungen
ISBN 3-88180-364-5    14,80 € 

 

Amateurfunklehrgang - TECHNIK
für das Amateurfunkzeugnis Klasse A

Verlag für Technik und Handwerk, Baden-Baden,
3. Auflage 2007, 304 Seiten, über 400 Abbildungen
ISBN 978-88180-389-2   17,80 €

 

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