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von E. Moltrecht DJ4UF |
In dieser vorletzten Lektion des Lehrgangs geht es um elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) und um elektrische Verträglichkeit mit der Umwelt (EMVU). Als Funkamateur betreiben Sie normalerweise eine Senderanlage. Von der Antenne gehen unter Umständen starke Strahlungen mit hohen Frequenzen aus, die möglicherweise Geräte in der eigenen Wohnung oder auch in der unmittelbaren Nachbarschaft irgendwie beeinflussen können. Beispielsweise kann es passieren, dass jedes Mal, wenn Sie auf die Sendertaste drücken, die Heizung anspringt oder das Programm des Fernsehers umgeschaltet wird. Dies nennt man „Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten“. Umgekehrt können industrielle Geräte Funkstörungen abstrahlen, die Sie mit Ihrer Empfangsanlage sehr gut empfangen können und die möglicherweise auch eine Funkverbindung empfindlich stören können. Prüfungsfrage:
Prüfungsfrage:
Was ist eigentlich damit gemeint: „Der Funkamateur kann den Grad der Störfestigkeit seiner Geräte selbst bestimmen.“? Wenn man im Paragrafen 7 des Amateurfunkgesetzes nachschaut (Tun Sie das bitte, siehe Fragenkatalog, Anhang 8!), findet man den Hinweis, dass ein Funkamateur von den Vorschriften des Gesetzes über EMVG § 3 abweichen darf. Im EMV-Gesetz steht Folgendes wörtlich drin.
EMVG § 3 Schutzanforderungen(1) Geräte müssen so beschaffen sein, dass bei vorschriftsmäßiger Installierung, angemessener Wartung und bestimmungsgemäßem Betrieb gemäß den Angaben des Herstellers in der Gebrauchsanweisung 1. die Erzeugung elektromagnetischer Störungen soweit begrenzt wird, dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten sowie sonstigen Geräten möglich ist, 2. die Geräte eine angemessene Festigkeit gegen elektromagnetische Störungen aufweisen, so dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb möglich ist. Was bedeutet dies nun? Also nach Nr.1 dieses Satzes dürfen Geräte keine elektromagnetischen Strahlungen erzeugen, die unsere Funkgeräte stören können. Leider tun sie das häufig doch, ganz besonders Schaltnetzteile in elektronischen Anlagen. Nr.2 dieses Satzes bedeutet, dass Geräte generell gegen elektromagnetische Strahlungen unempfindlich sein sollen. Dazu gibt es genauere Angaben in einer Verordnung. Zu den Geräten gehören natürlich auch unsere Funkgeräte, also auch die Empfänger. Mit einem Empfänger wollen wir Funkamateure aber gerade elektromagnetische Signale empfangen, die auch äußerst schwach sind. Damit weichen wir von den Vorschriften über die festgelegte Störfestigkeit ab, was wir allerdings nach dem Amateurfunkgesetz § 7 auch dürfen. Damit schließt sich der Kreis. Wenn wir also solche schwachen elektromagnetischen Signale empfangen können und wollen, müssen wir in Kauf nehmen, dass wir solche unerwünschten Signale hören, wenn diese ihrerseits den Vorschriften entsprechen. Prüfungsfrage:
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EMVUEMVU bedeutet Elektromagnetische Verträglichkeit Umwelt. Umwelt steht für Natur, Tiere, Menschen. Jeder, der eine eigene Sendeanlage betreibt ist dafür verantwortlich, dass er niemanden dadurch schädigt. Prüfungsfrage:
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In der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) ist der Schutz von Personen bei der Einwirkung elektromagnetischer Felder auch ausführlich für den Amateurfunk geregelt. Prüfungsfrage:
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Kommentar zu VI106: In der Lektion 17 des Amateurfunklehrgangs TECHNIK für das Amateurfunkzeugnis Klasse A werden Sie ausführliche Berechnungen zum Thema Personenschutz kennenlernen. Dort werden Grenzwerte für die zulässige elektrische Feldstärke für Personenschutz vorgestellt. Die Angabe dieser Grenzwerte ist frequenzabhängig. Um nun zu prüfen, ob man die Grenzwerte für Personenschutz überschreitet, berechnet man gemäß Lektion 8 aus dem Technik-Buch die elektrische Feldstärke im Fernfeld (Fernfeldformel) und vergleicht, ob dieser berechnet Wert eventuell größer ist als die maximal zulässige elektrische Feldstärke. In diesem Fall muss man die Strahlungsleistung entweder durch Leistungsreduzierung oder durch Verringerung des Antennengewinns herabsetzen. Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP muss der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern vom Funkamateur dokumentiert werden. Dazu hat die RegTP ein Verfahren entwickelt, das dem Funkamateur ermöglicht, eigenständig sicherzustellen und zu dokumentieren, dass von seiner ortsfesten Amateurfunkstelle keine Gefährdung für Personen ausgeht. In der folgenden Prüfungsfrage erfahren Sie, wie dieses Verfahren genannt wird. Prüfungsfrage:
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Ortsfeste Amateurfunkstellen, die eine äquivalente Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP nicht überschreiten, brauchen keine Dokumentation durchzuführen. Prüfungsfrage:
Kommerzielle Funkstellen (zum Beispiel Funkanlagen für Handys) benötigen eine so genannte „Standortbescheinigung“. Dafür muss eine genaue Berechnung der erwarteten Feldstärken vorgelegt und bei der Abnahme durch Messung nachgewiesen werden. Prüfungsfrage:
Die Personenschutzgrenzwerte sind nicht identisch mit den Herzschrittmachergrenzwerten. Zum Schutz von Herzschrittmacherträgern gibt es in der Normenreihe DIN 0848 Grenzwerte, die sicherstellen, dass von Sendefunkanlagen keine Gefährdung für implantierte Herzschrittmacher ausgeht. Auch Funkamateure müssen sich an diese DIN 0848 Grenzwerte halten und die Einhaltung dokumentieren. Der kontrollierbare Bereich ist nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder BEMFV der Bereich, in dem der Betreiber den Zutritt oder Aufenthalt von Personen bestimmen kann oder der Zutritt von Personen ausgeschlossen ist. Der Ergänzungsbereich ist der darüber hinaus gehende Bereich, in welchem die Grenzwerte für aktive Körperhilfen (beispielsweise Herzschrittmacher) überschritten werden. Prüfungsfrage:
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In der Antwort zu der folgenden Prüfungsfrage finden Sie die Angabe, wo man die Grenzwerte für Herzschrittmacherträger findet. Sie brauchen sich diese Angaben natürlich nicht zu merken. Merken Sie sich einfach nur „26. Verordnung …“.
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Die Theorie zur Begründung der folgenden Prüfungsfragen finden Sie in den Technik-Büchern unter „Gewinn einer Antenne“ und unter „ERP“ und „EIRP“. Prüfungsfrage:
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© Eckart K. W. Moltrecht, aus dem Buch 4110103 2.Auflage nach HTML konvertiert *) Dies ist eine Lektion aus dem Buch Betriebstechnik und Vorschriften für das Amateurfunkzeugnis von Eckart K. W. Moltrecht, 2. Auflage 2007.
Letztes Update dieser Seite: 28.3.2007 (by DJ4UF) |