Amateurfunk-Lehrgang von DJ4UF                     Wie werde ich Funkamateur?


Eckart K. W. Moltrecht, DJ4UF

Fernkurs 2007

Zum Online-Lehrgang 

Wie werde ich Funkamateur?

Sie haben Interesse am Amateurfunk und möchten gern das Amateurfunkzeugnis erwerben? Sie haben folgende Möglichkeiten, dieses Vorhaben zu realisieren.

1) Bearbeiten Sie den Online-Lehrgang. Lassen Sie nicht nach und bleiben Sie dran, auch wenn es Ihnen eventuell nach der Hälfte des Lehrgangs schwer fällt, allein zu Hause zu arbeiten.

2) Leichter ist es, wenn man sich einem lokalen Lehrgang des Deutschen Amateur-Radio-Clubs (DARC) anschließen kann oder wenigstens in einer Gemeinschaft mit mehreren Teilnehmern lernt. Dann trifft man sich einmal in der Woche, um die anderen zu fragen, ob sie das eine oder andere verstanden haben oder um sich gegenseitig Landeskenner abzufragen und so weiter. Eine Übersicht der Kurse finden Sie hier.
Auf dieser Internetseite sind auch die Prüfungstermine bei der BNetzA ersichtlich.

3) DARC Fernkurs 2007
Schließen Sie sich dem Fernkurs des DARC an. Dieser besteht aus zwei Teilen. Zum einen erhalten Sie jede Woche eine Mail mit Bearbeitungshinweisen zum Lehrgang und der Möglichkeit, einem Ausbilder Fragen zu stellen. Der zweite Teil dieses Fernkurses besteht aus dem Intensivseminar, auf dem nach Klassen getrennt, die schwierigen Prüfungsfragen noch einmal durchgesprochen werden. Am Ende dieses Seminars findet die Prüfung unter Aufsicht der Bundesnetzagentur statt. Vom 3. Oktober bis Montag 8. Oktober treffen wir uns zum Seminar in der Jugendherberge Hoherodskopf in Schotten - Hoherodskopf - Breungeshain Region Frankfurt.

Der diesjährige Fernkurs wird für beide Klassen parallel durchgeführt. Er beginnt Mitte Mai und endet am 8. Oktober mit der Prüfung in der Jugendherberge. Für Klasse E können Sie noch bis Mitte Juli einsteigen, wenn Sie viel Zeit zum Lernen haben und zum Beispiel Ihren Urlaub damit verbringen :-).

Oder:  Wenn Sie bereits Vorkenntnisse aus dem Bereich Elektrotechnik/Elektronik haben, könnten Sie aber auch beide Fernlehrgänge direkt nacheinander durchlaufen und im Oktober doch schon zur Prüfung Klasse A zugelassen werden. Dazu werden die Lernbriefe von Eckart Moltrecht hier auf der Homepage online zur Verfügung gestellt. Sie können sich diese also selbst herunterladen und so zunächst ziemlich schnell die Vorbereitung zur Klasse E durchlaufen und danach Klasse A. Um aber für die Prüfung Klasse A am 8. Oktober beim Seminar zugelassen zu werden, müssen Sie die Kontrollfragen Klasse E und danach auch die Kontrollfragen Klasse A an den Lehrgangskoordinator eingesendet haben.

Zur Anmeldung DARC-Fernkurs: http://www.darc.de/ajw/fernkurs/index.html

4) Kostenloser Fernlehrgang von DJ4UF
Sie können aber auch kostenlos am Fernlehrgang teilnehmen, denn die Lernbriefe stehen ja online jedem zur Verfügung. Allerdings entfällt dann die Überprüfung der Kontrollfragen der Lernbriefe. Aber Fragen zum Lehrgang dürfen alle Lehrgangsteilnehmer stellen. Die Beantwortung erfolgt dann unter "Fragen & Antworten" (F&A) auf der Homepage. Und natürlich entfällt die Teilnahme am Intensivseminar (Präsenzphase) mit anschließender Prüfung. Die Prüfung müssen Sie dann eigenständig organisieren. Sie finden die Außenstellen der Bundesnetzagentur und die möglichen Prüfungstermine hier.

Aber bitte haben Sie ein wenig Geduld mit mir. Die Lernbriefe werden gerade erst erstellt.
Eckart K. W. Moltrecht, DJ4UF, April 2007

 

Übersicht der Lernbriefe zum Fernlehrgang

Download der Lernbriefe als PDF-Dateien für Klasse E unter Lernbrief,
Zahlen in Klammern: Seitenzahlen aus dem Buch Klasse E, 5. Auflage

Lernbrief

Technik Klasse E

Betriebstechnik

Vorschriften

E1

Lektion 9:
(S.6-10, 65-73)
Wellenausbreitung

Aus Lektion 6:
(S.47-56)
KW- Funkverkehr

Aus Lektion 10:
(S.93-96)
Radio Regulations

E2

Lektionen 1 und 2:
(S.11-20)
Einheiten, Spannung, Strom

Lektion 1:
(S.7-9)
Buchstabieralphabet

Aus Lektion 10:
(S.97-101)
RR – Artikel 25

E3

Aus Lektion 2:
(21-23)
Wechselstrom, Frequenz

Lektion 2:
(10-14)
Q-Schlüssel

 

E4

Lektion 3:
(24-29)
Ohmsches Gesetz, Leistung

Lektion 3:
(15-21)
Abkürzungen

Lektion 11:
(102-106)
T/R 61 HAREC

E5

Lektion 4:  
(30-40)
Widerstand

 

 

E6

Lektion 5:
(41-46)
Kondensator

Aus Lektion 4:
(22-26 links)
Landeskenner EU

 

E7

Lektion 6:
(47-51)
Spule, Trafo

Aus Lektion 4:
(26-31)
Landeskenner DX

 

E8

Lektion 7:
(52-58)
Schwingkreis, Filter

Aus Lektion 4:
(32-34)
Deutsche Rufzeichen

Aus Lektion 13:
(120-123)
Amateurfunkstellen

E9

Lektion 8:
(59-64)
EM Feld

Lektion 5:   (35-46)
IARU Bandpläne

Aus Lektion 13:
(124-127)
Frequenznutzungsplan

E10

Lektion 10:
(74-84)
Dezibel, Kabel

 

 

E11

Lektion 11:
(85-98)
Antennentechnik

Aus Lektion 6:
(57-60)
Bakensystem. Notfunk

 

E12

Lektion 12:
(99-106)
Diode

Aus Lektion 7:
(61,65-73 rechts)
VHF/UHF DX

Lektion 12:
(107-114)
AFuG

E13

Lektion 13:
(107-113)
Transistor

Aus Lektion 7
(62-64,73 links)
FM-Funkverkehr

Aus Lektion 13:
(115-119)
AFuV

E14

Lektion 14:
(114-125)
Modulation, Demodulation

 

 

E15

Lektion 15:
(126-137)
Sender-/Empfängertechnik

 

Lektion 14:
(128-130)
TKG, FTEG

E16

Lektion 16:
(140-148)
Betriebsarten

Lektion 8:
(74-82)
Betriebsarten

 

E17

Lektion 17:
(149-155)
Messtechnik

 

 

E18

Lektion 18:
(156-170)
EMV, Sicherheit

 

Lektion 14/15:
(130-137)
EMV, EMVU

E19

Aus Lektion 15:
(138-139)
Transceiver

Lektion 9:
(83-91)
RST, QSL, Logbuch, Diplome

Lektion 16:
(138-142)
AFu damals und heute

 

Download der PDF-Dateien für Klasse A unter Lernbrief:

Lernbrief Technik Klasse A Thema
A1 Lektion 1 Mathematische Grundkenntnisse, Dezibel
A2 Lektion 2 Der Widerstand und seine Grundschaltungen
A3 Lektion 3  
A4 Lektion 4  
A5 Lektion 5  
A6 Lektion 6  
A7 Lektion 7  
A8 Lektion 8  
A9 Lektion 9  
A10 Lektion 10  
A11 Lektion 11  
A12 Lektion 12  
A13 Lektion 13  
A14 Lektion 14  
A15 Lektion 15  
A16 Lektion 16  
A17 Lektion 17  
A18 Lektion 18  
A19 Lektion 19  

 

 

Aus BNetzA Verfügung 4/2007:

Prüfungen zum Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses

1. Prüfungsinhalte und –anforderungen bei der fachlichen Prüfung für Funkamateure
Die fachliche Prüfung für Funkamateure ist eine schriftliche Prüfung zum Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses.
Die Prüfung besteht aus den Prüfungsteilen „Technische Kenntnisse“, „Betriebliche Kenntnisse“
und „Kenntnisse von Vorschriften“. Für den Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses müssen die drei
vorgenannten Prüfungsteile erfolgreich abgelegt werden. Die Prüfungsinhalte und –anforderungen richten
sich nach § 4 Abs. 1 und 2 der AFuV, der CEPT1-Empfehlung T/R 61-02, dem ERC2-Report 32 sowie
nach weitergehenden Anforderungen, die sich unter anderem aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und
der Amateurfunkverordnung (AFuV) ergeben. Der Umfang ist begrenzt auf Themen, die für Tests und
Experimente mit einer Amateurfunkstelle und deren Betrieb für Funkamateure relevant sein können.
Eine deutsche Übersetzung der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 ist als Anlage 2 zu Vfg. Nr. 11/2005 im
Amtsblatt der Regulierungsbehörde Nr. 7 vom 20. April 2005, S. 548 veröffentlicht. Eine deutsche Übersetzung
des ERC- Reports 32 ist als Anlage 2 zu Vfg. Nr. 93/2005 im Amtsblatt der Bundesnetzagentur
Nr. 24 vom 21. Dezember 2005, S 1937 veröffentlicht. Die vorgenannten Verfügungen sowie weitere
Informationen zum Amateurfunkdienst sind im Internet unter
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/amateurfunk zu finden.
Im Prüfungsteil „Technische Kenntnisse“ der Klasse A richten sich die Prüfungsinhalte und
-anforderungen im Wesentlichen nach den technikbezogenen Inhalten und Anforderungen der Anlage 6
der CEPT-Empfehlung T/R 61-02.
Im Prüfungsteil „Technische Kenntnisse“ der Klasse E richten sich die Prüfungsinhalte und
-anforderungen im Wesentlichen nach den technikbezogenen Inhalten und Anforderungen von Anhang 2
des ERC Reports 32.
In den Prüfungsteilen „Betriebliche Kenntnisse“ und „Kenntnisse von Vorschriften“ werden ab dem
1. Februar 2007 bei den Klassen A und E gleiche Kenntnisse verlangt. Dabei richten sich die Prüfungsinhalte
und -anforderungen im Wesentlichen nach den diesbezüglichen Inhalten und Anforderungen der
Anlage 6 der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und des Anhangs 2 des ERC Reports 32.
Die Prüfungsinhalte und -anforderungen werden von der Bundesnetzagentur in den folgenden Fragenkatalogen
weiter konkretisiert:
a) Prüfungsfragen in den Prüfungsteilen „Betriebliche Kenntnisse“ und „Kenntnisse von Vorschriften“
bei Prüfungen zum Erwerb von Amateurfunkzeugnissen der Klassen A und E,
b) Prüfungsfragen im Prüfungsteil „Technische Kenntnisse“ bei Prüfungen zum Erwerb von Amateurfunkzeugnissen der Klasse E,
c) Prüfungsfragen im Prüfungsteil „Technische Kenntnisse“ bei Prüfungen zum Erwerb von Amateurfunkzeugnissen der Klasse A.

Die vorgenannten Prüfungen werden als schriftliche Prüfungen mit Multiple-Choice-Fragebögen durchgeführt.
Die Anzahl der Fragen, die Bearbeitungszeiten, die Voraussetzungen für die mündliche Nachprüfung
und die weiteren Einzelheiten zur Durchführung von Amateurfunkprüfungen sind veröffentlicht in der
durch Vfg Nr. 3/2007 (Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 2 vom 24. Januar 2007) geänderten Vfg
Nr. 81/2005 (Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 21/2005 vom 2. November 2005).

2. Zusatzprüfung Klasse E nach A
Die Zusatzprüfung Klasse E nach A ist eine Prüfung im Prüfungsteil „Technische Kenntnisse“ der Klasse
A mit gleichen Inhalten, Anforderungen, Fragebögen und gleichen sonstigen Bedingungen.
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Zusatzprüfung Klasse E nach A ist neben dem entsprechenden
Antrag und der Entrichtung der erforderlichen Gebühr ein Amateurfunkzeugnis der Klasse 3 oder E
beziehungsweise eine von der Bundesnetzagentur als entsprechend anerkannte ausländische Prüfungsbescheinigung
oder Genehmigung.
Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse 3 oder E, die dafür eine Prüfung bei der Bundesnetzagentur
oder der Reg TP abgelegt haben, können bei erfolgreichem Ablegen der Zusatzprüfung Klasse E
nach A ein HAREC (harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung) erhalten. Inhaber einer von der
Bundesnetzagentur oder der Reg TP als entsprechend Klasse 3 oder E anerkannten ausländischen
Prüfungsbescheinigung oder Genehmigung erhalten bei erfolgreichem Ablegen der Zusatzprüfung Klasse
E nach A eine Prüfungsbescheinigung über die abgelegte Zusatzprüfung, die nur nationale Geltung
hat. Mit der betreffenden Bescheinigung kann in Deutschland eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst
der Klasse A beantragt werden.

*1 CEPT ist die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation.
*2 ERC ist der Europäische Ausschuss für Funkangelegenheiten der CEPT. Hierbei handelt es sich um die
Vorgängerorganisation des ECC (Ausschuss für Elektronische Kommunikation der CEPT).

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© Eckart Moltrecht, 9.4.2007