Das Amateurfunkzeugnis
Vor 2004 gab es in Deutschland drei Klassen zum Amateurfunkzeugnis. Es waren
dies die Klassen 1, 2 und 3. Um Kurzwellenfunkbetrieb durchführen zu dürfen, war
das Amateurfunkzeugnis Klasse 1 mit einer Morseprüfung notwendig. Klasse 2
gestattete den Funkbetrieb auf den Ultrakurzwellen. Eine Morseprüfung war nicht
erforderlich. Klasse 3 erlaubte den Funkbetrieb auf UKW mit eingeschränkter
Senderleistung (10 Watt äquivalente isotrope Strahlungsleistung). Klasse 1 und 2
wurden ab 2002 zusammengefasst zur Klasse A (ohne Morseprüfung). Klasse 3 wurde
zur Klasse E.
Auf europäischer Ebene soll langfristig das Klassensystem etwas
vereinheitlicht werden. Es besteht eine Empfehlung, folgende Zeugnisklassen
einzurichten. Grafik: R. Wilhelm, BNetzA


Es wird in Deutschland von der BNetzA das langfristige Ziel verfolgt, dieses
dreistufige System zu realisieren. Der Entry-Level wird so eine Art befristete
"Schnupper-Lizenz", wobei die Prüfung von Vertretern der Verbände abgenommen
werden darf. Die Prüfungen für Klasse E und Klasse A werden weiterhin von der
BNetzA abgenommen und bedingen ziemlich hohe Prüfungsgebühren (2006: 70 €).
Regelungen der CEPT zu Amateurfunkzeugnissen und -genehmigungen
Regelung |
Inhalt |
Umsetzung
durch |
CEPT REC
T/R 61-01 |
CEPT Radio
Amateur Licence
(Kurzzeitgenehmigungen entsprechend deutscher Klasse A) |
AFuV,
Vfg 11/2005 (Reg TP) |
CEPT REC
T/R 61-02 |
HAREC,
Harmonisiertes Amateurfunkzeugnis und Prüfungsstoffplan der obersten
Klasse.
Das HAREC-Niveau entspricht
der deutschen Klasse A |
AFuV,
Vfgn 10 und 11/2005 (Reg TP) |
ECC REC (05)06 |
CEPT Novice
Radio Amateur Licence
(Kurzzeitgenehmigungen entsprechend deutscher Klasse E) |
AFuV,
Vfg 93/2005 (BNetzA) |
ERC
Report 32 |
CEPT-Novice-Amateurfunkzeugnis und -Prüfungsstoffplan der mittleren Klasse (CEPT-Novice-Klasse).
Das CEPT-Novice-Niveau entspricht der deutschen Klasse E |
AFuV,
Vfg 10/2005 (Reg TP) Vfg 93/2005 (BNetzA) |
Draft ECC
Report 89 |
CEPT-Entry-Level-
-Amateurfunkzeugnis,
-Prüfungsstoffplan und
-Genehmigung
der niedrigsten Klasse |
Vorerst keine
Umsetzung in Deutschland |
Einzelheiten zu den Amtsblattverfügungen:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/Amateurfunk
CEPT - Europäische
Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation
ECC - Ausschuss für Elektronische
Kommunikation der CEPT
ERC - Europäischer Ausschuss für
Funkangelegenheiten der CEPT (Vorgängerorganisation des ECC)
© 2007 Eckart K. W. Moltrecht